Drucksache 17/9100
– 106 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
noch Anlage 13
Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland gemäß Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen;
2. sie liegen in elektronischer Form vor;
3. sie sind vorhanden bei
a) einer geodatenhaltenden Stelle, fallen unter ihren
öffentlichen Auftrag und
aa) wurden von einer geodatenhaltenden Stelle erstellt oder
bb) sind bei einer solchen eingegangen oder
cc) werden von dieser geodatenhaltenden Stelle
verwaltet oder aktualisiert,
b) Dritten, denen nach § 2 Absatz 2 Anschluss an die
nationale Geodateninfrastruktur gewährt wird,
oder werden für diese bereitgehalten;
4. sie betreffen eines oder mehrere der folgenden Themen:
a) Koordinatenreferenzsysteme (Systeme zur eindeutigen räumlichen Referenzierung von Geodaten anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) oder Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage
eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums),
b) geografische Gittersysteme (harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ursprungspunkt und standardisierter Lokalisierung
und Größe der Gitterzellen),
c) geografische Bezeichnungen (Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder
topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse),
d) Verwaltungseinheiten (lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Bundesrepublik Deutschland
Hoheitsbefugnisse hat oder ausübt und die durch
Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind),
e) Adressen (Lokalisierung von Grundstücken anhand
von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl),
f) Flurstücke oder Grundstücke (Gebiete, die anhand
des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse
bestimmt werden),
g) Verkehrsnetze (Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienenund Luftverkehr sowie Schifffahrt; dies umfasst
auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen und das transeuropäische Verkehrsnetz
im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für
den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl. L 228 vom 9.9.1996, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des
Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1), und
künftige Überarbeitungen dieser Entscheidung),
h) Gewässernetz (Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebiete und aller sonstigen Wasserkörper und hiermit verbundener Teilsysteme,
darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete;
gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung
eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L
327 vom 22.12.2000, S. 1), geändert durch die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG (ABl. L 331 vom
15.12.2001, S. 1), und in Form von Netzen),
i) Schutzgebiete (Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts der
Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet
werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen),
j) Höhe (digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und
Wasserflächen inklusive Tiefenmessung bei Gewässern und Mächtigkeit bei Eisflächen, sowie
Uferlinien; (Geländemodelle)),
k) Bodenbedeckung (physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wälder,
natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebiete
und Wasserkörper),
l) Orthofotografie (georeferenzierte Bilddaten der
Erdoberfläche von satelliten- oder luftfahrzeuggestützten Sensoren),
m) Geologie (geologische Beschreibung anhand von
Zusammensetzung und Struktur des Untergrundes;
dies umfasst auch Grundgebirgs- und Sedimentgesteine, Lockersedimente, Grundwasserleiter und
-stauer, Störungen, Geomorphologie und anderes),
n) statistische Einheiten (Einheiten für die Verbreitung oder Verwendung statistischer Daten),
o) Gebäude (geografischer Standort von Gebäuden),
p) Boden (Beschreibung von Boden und Unterboden
anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an
Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit,
Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle
und erwartete Wasserspeicherkapazität),
q) Bodennutzung (Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen
Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks
wie zum Beispiel Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen,
Freizeitgebiete),