Drucksache 14/5555

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den vollständigen Wortlaut in den Hauptteil des Antrages
aufzunehmen. Hierfür habe ich Verständnis. Wenn die Erklärung im Hauptteil aber nur in verkürzter Form erscheint, muss sie einen deutlichen Hinweis auf den an anderer Stelle abgedruckten oder als Anlage beigefügten
vollständigen Text enthalten.
10.11.2 TK-Unternehmen richtet eigene
Bonitätsprüfung ein
Neuland betrat die Deutsche Telekom AG im Jahr 1999
mit der Einführung eines konzernweiten eigenen Bonitätsprüfungsverfahrens, zu dessen Zweck zuvor die
Tochtergesellschaft SolvenTec GmbH gegründet worden
war. Maßgeblich hierfür war, dass die Freischaltung eines
Telefonanschlusses ohne Begrenzung der Tarifeinheiten,
d. h. ohne Kreditlimit, erfolgt. Dies hatte in der Vergangenheit zu Verlusten bei der Deutschen Telekom AG geführt, wenn nämlich der Kunde, nachdem er telefoniert
hatte, das von ihm geforderte Entgelt nicht zahlte. Das
Unternehmen erwartet, mit der Geschäftsaufnahme der
SolvenTec GmbH ein wesentliches Instrument zur Verhinderung vermeidbarer Forderungsausfälle geschaffen
zu haben. Dabei soll das neue Verfahren eine für den jeweiligen Geschäftszweck geeignete Bonitätsprüfung gewährleisten. Das Konzept sieht vor, dass die SolvenTec
GmbH ihre Prüfung auf alle im Konzern verfügbaren Informationen über den betreffenden Kunden stützt und zusätzliche externe Erkenntnisse verarbeiten kann. Hierzu
werden mit Einwilligung des Kunden Auskünfte über personenbezogene Daten von den anderen Gesellschaften innerhalb des Telekom-Konzerns und/oder weiteren Wirtschaftsauskunfteien eingeholt.
Da das Bonitätsprüfungsverfahren in mehreren Schritten
eingeführt werden sollte und mit Bonitätsprüfungen für
die Deutsche Telekom AG im Zusammenhang mit dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen begonnen wurde, hatte sich die Deutsche Telekom AG frühzeitig
an mich gewandt und um Beratung gebeten. Zu diesem
Zweck wurden mir die einschlägigen Formulierungsvorschläge für die Verwendung in Auftragsformularen, den
diesen beiliegenden Informationen zum Datenschutz und
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Prüfung zugeleitet. Auf Wunsch wurden mir auch der Vertrag mit der
SolvenTec GmbH zur Auftragsdatenverarbeitung nebst
Dienstleistungsvereinbarung und sowohl das umfangreiche Fachkonzept als auch das Sicherheitskonzept überlassen, in dem die Aspekte der Datensicherheit und des
Datenschutzes berücksichtigt waren. Meine Änderungsvorschläge wurden in einem Beratungsgespräch mit der
Deutschen Telekom AG erörtert und ausnahmslos übernommen. In einem weiteren Beratungsgespräch hatte ich
Gelegenheit, vor Ort die einzelnen Verfahrensabläufe des
Bonitätsprüfungsverfahrens näher kennen zu lernen.
Fazit: Ein nachahmenswertes Beispiel für andere TK-Unternehmen und ein gutes Beispiel dafür, dass meine Tätigkeit im Rahmen von § 91 Abs. 4 TKG sich nicht allein auf
eine Datenschutzkontrolle beschränken muss, sondern
dass gerade auch die präventive Beratung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten der Telekommunikation
zum Vorteil der Kunden und des Unternehmens wirkt.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

10.12 Rechnung Online
Der von einem Telekommunikationsunternehmen angebotene Service „Rechnung Online“ ermöglicht dem Kunden, die Daten seiner Rechnung über das Internet mit einem aktuellen Web-Browser online anzusehen und auf
seinen PC herunterzuladen. Anschließend kann er die Daten nach Belieben mit dem eigenen PC be- und verarbeiten. Dafür bietet „Rechnung Online“ bereits selbst eine
ganze Reihe von Analysemöglichkeiten im direkten Zugriff. „Rechnung Online“ kann als Standardversion oder
als Komfortversion beauftragt werden. Sie steht jeweils
zu den Terminen zur Verfügung, die auch für die Papierrechnung gelten. Ein ständiger Zugriff auf den tagesaktuellen Rechnungsstand ist allerdings nicht möglich.
Bei der Standardversion basiert ein großer Teil der Funktionalitäten auf einer Verarbeitung der Verbindungsdaten.
Dabei wird vorausgesetzt, dass der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis beauftragt hat und die Speicherung
seiner Verbindungsdaten bis zu 80 Tage nach Übermittlung der Rechnung zulässt. Damit ist zugleich die Einsichtnahme in den Einzelverbindungsnachweis online
möglich. Die Rechnungsdaten werden nicht zusätzlich
gespeichert, was ich begrüße.
Die Komfortversion von „Rechnung Online“ bietet Funktionalitäten, die insbesondere am betriebswirtschaftlichen
Bedarf von Unternehmen mit umfangreichem Telekommunikationsaufkommen orientiert sind. Sie kann jedoch
auch von Privatkunden beauftragt werden. Hierbei ist die
Beauftragung eines Einzelverbindungsnachweises und
die 80-Tage-Speicherung der Verbindungsdaten nicht
zwingend, da ein Großteil der Funktionalitäten nicht auf
einzelne Verbindungsdaten abstellt. Um einen schnellen
Zugriff auf die Daten zu ermöglichen, werden die Rechnungs- und ggf. Verbindungsdaten im Gegensatz zur
Standardversion zusätzlich auf einem Server gespeichert.
Nach meinen Feststellungen wird im Gesamtsystem von
„Rechnung Online“ ein angemessener datenschutzbezogener Standard sowie ein hohes Niveau an Maßnahmen zur
Datensicherheit realisiert. Das Telekommunikationsunternehmen habe ich um folgende Verbesserungen gebeten:
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Aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung
von Arbeitsfehlern sollte das Auftragsverfahren so verbessert werden, dass mit der Beauftragung der Standardversion gleichzeitig auch bestätigt wird, dass der
Einzelverbindungsnachweis erstellt wird und die Verbindungsdaten 80 Tage gespeichert werden.
Mit „Rechnung Online“ kann das Kommunikationsverhalten einzelner Familienmitglieder oder Firmenmitarbeiter differenzierter analysiert werden als bei
einem rein chronologisch aufgebauten Einzelverbindungsnachweis. Ich habe daher das Telekommunikationsunternehmen gebeten, in das Auftragsformular die
Aufforderung an den Kunden aufzunehmen, Familienmitglieder bzw. Firmenangehörige auch hierüber zu informieren und diesen Sachverhalt bereits in der Produktinformation deutlich zu machen.
Alle Datenverarbeitungsabläufe in „Rechnung Online“
sind darauf zu überprüfen, ob sie zu „Datenspuren“ der

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