Drucksache 14/5555
– 240 –
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Anlage 32 (zu Nr. 29.2)
Verpflichtungserklärung
zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datengeheimnisses gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Herr/Frau
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beschäftigt bei
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wird hiermit auf die Wahrung des Postgeheimnisses und des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet.
Mir ist bekannt, dass ich bei der Erbringung der Postdienstleistungen zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet
bin und den datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG), der Postdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (PDSV) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterliege. Das Postgeheimnis gilt auch innerhalb
des Unternehmens.
Mir ist das Merkblatt „Postgeheimnis und Datenschutz“ ausgehändigt worden. Außerdem ist mir der wesentliche Inhalt der Vorschriften des BDSG, des Postgesetzes und der PDSV erläutert und eine Zusammenfassung der wichtigsten
Regelungen übergeben worden.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben,
zugänglich zu machen oder zu nutzen.
Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung meiner Tätigkeit fort.
Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses umfasst insbesondere folgende Punkte:
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Daten und andere Informationen dürfen nicht zu einem anderen als dem geschäftlichen Zweck vervielfältigt werden; insbesondere ist es untersagt, das Datenmaterial für private Zwecke zu kopieren und/oder an Dritte – auch innerhalb des eigenen Unternehmens – weiter zu geben.
Es dürfen nur die für die konkrete Aufgabenerfüllung notwendigen Daten abgerufen werden.
Es ist untersagt, Daten zu verfälschen, unechte Daten herzustellen sowie vorsätzlich unechte oder verfälschte Daten zu gebrauchen.
Unterlagen mit personenbezogenen Daten sind sicher vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren.
Die aufgezählten Punkte sind sinngemäß auch beim Umgang mit Programmen zu beachten.
Ich bin darüber belehrt worden, dass Verstöße gegen das Postgeheimnis oder das Datengeheimnis nach § 206 des Strafgesetzbuches (StGB), § 43 BDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. §§ 202a, 303a StGB) mit einer
Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können.
Der Empfang und die Kenntnisnahme dieser Verpflichtungserklärung sowie des Merkblattes „Postgeheimnis und Datenschutz“ wird durch meine Unterschrift bestätigt.
Die oben genannten Verpflichtungen werde ich einhalten.
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(Ort, Datum)
Ich habe die Verpflichtung durchgeführt.
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(Unterschrift des/der Verpflichteten)
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(Unterschrift des Verpflichtenden)
Original:
für die Personalakte
Kopie:
für den Beschäftigten, für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten