Drucksache 14/5555
– 228 –
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Anlage 24 (zu Nr. 2.1.1)
Entschließung der 60. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
vom 12./13. Oktober 2000 zu:
Novellierung des BDSG
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes
und der Länder appelliert an Bundestag und Bundesrat, das
Gesetzgebungsverfahren eines novellierten Bundesdatenschutzgesetzes zügig und ohne Abstriche zum Abschluss zu
bringen. Damit wird die längst überfällige Anpassung des
deutschen Datenschutzrechts an die Vorgaben der EGRichtlinie vorgenommen. Die Novelle enthält verschiedene
innovative Ansätze, insbesondere das Gebot zur Datenvermeidung und Datensparsamkeit bei der Systemgestaltung
(Systemdatenschutz – § 3a E-BDSG) und die Einführung
des Datenschutzaudits (§ 9a), die von den Datenschutzbeauftragten schon seit langem befürwortet werden.
Sowohl der Systemdatenschutz als auch das Datenschutzaudit werden die Durchsetzung datenschutzfreundli-
cher Lösungen im Wettbewerb erleichtern und tragen
auf diese Weise zur Selbstregulierung des Marktes bei.
Das Datenschutzaudit fügt sich in die bewährten Strukturen des betrieblichen Datenschutzes ein und ermöglicht es den Unternehmen, datenschutzkonforme Angebote und Verhaltens- weisen nachprüfbar zu dokumentieren und damit einen Wettbewerbsvorsprung zu
gewinnen.
Die Konferenz fordert den Bundesrat auf, die Aufnahme
des Datenschutzaudit in das BDSG nicht zu blockieren.
Sie geht weiter davon aus, dass die angekündigte zweite
Stufe der Novellierung des BDSG noch in dieser Legislaturperiode realisiert wird, und erklärt ihre Bereitschaft,
hieran konstruktiv mitzuwirken.