Drucksache 14/5555

– 210 –

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Anlage 7 (zu Nr. 2.5)

Die Konferenz der Europäischen Datenschutzbeauftragten

– ist sich der raschen Entwicklung der Informationstechnologien bewusst,
– stellt die bedeutsamen sozialen Auswirkungen dieser
Entwicklung fest
– und betont die Notwendigkeit, die Achtung des Rechts
auf Privatleben bei der Anwendung dieser Technologien sicherzustellen.

Sie bekräftigt die Bedeutung der Rolle der Datenschutzbeauftragten für die Förderung guter Datenschutzpraxis
und bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit hierüber,
wenn und soweit diese es für angebracht halten, über Datenschutzangelegenheiten und insbesondere über gute
Praxis und Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen, der Richtlinie 95/46/EG und der Europaratskonvention 108 zu informieren.
Helsinki 15./16. April 1999

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