Treffermeldungen
Hinsichtlich der Ausschreibungstreffer zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen BfV, BND
und BAMAD: In rund der Hälfte der BfV-Ausschreibungen (157) wurde die ausgeschriebene
Person angetroffen, während die andere Hälfte der Ausschreibungen (156) erfolglos blieb.
Hingegen gab es bei den BND-Ausschreibungen vergleichsweise weniger Treffermeldungen.
Nur in gut 26 Prozent der BND-Ausschreibungen wurden die ausgeschriebenen Personen angetroffen. Rund 74 Prozent der BND-Ausschreibungen ergaben hingegen keinen Treffer. Bei
den BAMAD-Ausschreibungen wurde in einem Fall die ausgeschriebene Person angetroffenen, während es in dem anderen Fall keine Treffermeldung gab.
Das BfV wies darauf hin, dass die Ausschreibungsdauer von maximal sechs Monaten in der
Regel ausgeschöpft werde, da es nicht absehbar sei, wann die Ausreise oder die Rückkehr zu
erwarten sei. Zudem sei es für die Erstellung eines Bewegungsprofils hilfreich, mehrere Einund Ausreisen zu dokumentieren.
Tab. 12: Treffermeldungen im SIS II
Antreffen der ausgeschriebenBfV
en Person bzw. Sache
BND
BAMAD
Gesamt
Angetroffen
157
133
1
291
in %
50,2 %
26,5 %
50 %
35,6 %
Nicht angetroffen
156
369
1
526
in %
49,8 %
73,5 %
50 %
64,4 %
Gesamt
313147
502
2
817
Bezogen auf die 291 Ausschreibungen, in denen es Treffer gab, wurde die ausgeschriebene
Person oder Sache in rund 93 Prozent der Fälle einmal angetroffen. In 7 Prozent der Fälle
kam es zu Mehrfachtreffern, d. h. die ausgeschriebene Person oder Sache wurde im Ausschreibungszeitraum mehrfach angetroffen. Im Großteil der Fälle (14) gab es zwei Treffer,
während die ausgeschriebene Person oder Sache in vier Fällen dreimal und in zwei Fällen
viermal angetroffen wurde.
Die Treffermeldungen stammten beim BfV aus 21 europäischen Ländern, wobei der überwiegende Teil (160 Treffer) von deutschen Polizeibehörden stammte. Darüber hinaus wurden
in nennenswertem Umfang Informationen zu einer ausgeschriebenen Person oder Sache aus
Bulgarien (17) und Frankreich (11) übermittelt.
Bei den Ausschreibungen des BND zeigte sich ein ähnliches Bild. In 43 Fällen stammten die
Informationen aus Deutschland. Zudem übermittelten spanische (22) und britische (10)
Sicherheitsbehörden Informationen in einem nennenswerten Umfang.
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In einem Fall wurde eine Person im SIS II ausgeschrieben, die Rückmeldung erfolgte jedoch im
Rahmen einer stillen Grenzfahndung nach § 17 Abs. 2 BVerfSchG, sodass die Angaben, die im Zusammenhang mit dem Antreffen der Person gemacht wurden, hier nicht weiter berücksichtigt wurden.
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