Er wurde dem AfV wegen seiner islamistischen und aggressiven Äußerungen
als potenzieller Gefährder gemeldet. U. a. habe er am 24.03.2017 damit
gedroht, den „Führer des IS -AL BAGDADI- her zu holen, damit alle
geschlachtet werden“. Er tritt sehr aggressiv gegenüber verschiedenen
öffentlichen Stellen auf. Gleichzeitig vermittelt er einen sehr religiösen
Eindruck, da er stets einen Koran und seinen Gebetsteppich bei sich trägt. Die
ABH schätzt ihn als gefährlich ein, da er wohl nichts mehr zu verlieren habe. Er
hätte bereits eine 14-Jährige sexuell belästigt und sei psychisch auffällig.
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Es wurden auf konspirativem Weg einem Bewohner einer
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber hohe Gelbeträge von unbekannter
Seite zugewiesen, ein Selbstverbrauch des Geldes auszuschließen. Die
Ermittlungen dauern hierzu an.
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Gefälschte Pässe bei Flüchtlingen sind ein Massenphänomen. Dies ist in
erster Linie ein polizeiliches/strafrechtliches Problem.
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Initiativübermittlungen von Ausländerbehörden an das LfV NordrheinWestfalen gemäß § 18 Abs. 1a) BVerfSchG werden weder in der
Eingangssachbearbeitung noch in der hier geführten Amtsdatei gesondert
erfasst. Insofern ist eine konkrete Aussage zur Anzahl der
Initiativübermittlungen oder zu daraus resultierenden Speicherungen nicht
möglich. Zudem erhält das LfV NRW sowohl im Rahmen von Verfahren zur
Personenüberprüfungen als auch im Rahmen der Beteiligung an der
Sicherheitskonferenz Nordrhein-Westfalen Informationen aus den
Ausländerbehörden.
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Kein Hinweis auf extremistische Gesinnung. Allgemeine Kriminalität.
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laufende Bearbeitung
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laufende Prüfung
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Person soll bereits ausgereist sein
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Personenhinweis, noch keine abschließende Einschätzung möglich
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Sachverhalt befindet sich noch in der Abklärung.
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Teilweise unbekannte Aufenthalte im Ausland sind nicht nachprüfbar!
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