Person ist nicht im Rahmen der SIS-Ausschreibung angetroffen worden.
1
Person konnte nicht angetroffen werden.
5
Person reiste auf Ankündigung nach Deutschland ein und ließ sich
bezüglich Behördenanfragen anwaltlich vertreten.
1
Person wurde nicht angetroffen und hat sich von der Szene entfernt.
1
Person wurde nicht angetroffen, daher kein Erkenntnisgewinn.
1
Person wurde nicht angetroffen, daher keine neuen Erkenntnisse durch
die Ausschreibung.
1
Person wurde nicht angetroffen.
4
Zweck nicht erreicht
1
Sehr geringer Nutzen
60
Person hat keine Auslandsreisen unternommen, sodass durch die
Maßnahme keine Informationen gewonnen werden konnten.
1
Da die Person nicht angetroffen wurde (vgl. Frage 4), wurden durch die
Ausschreibung keine Informationen gewonnen, die bewertet werden
könnten.
1
Die Person wurde nicht angetroffen.
2
Die ausgeschriebene Person wurde im Rahmen der Ausschreibung nicht
angetroffen.
1
Es wurden keine neuen Informationen gewonnen und somit auch keine
neuen nachrichtendienstlichen Erkenntnisse generiert werden.
1
Es wurden keine neuen Informationen gewonnen und somit konnten auch
keine neuen nachrichtendienstlichen Erkenntnisse generiert werden.
10
Es wurden keine neuen Informationen gewonnen. Somit konnten auch
keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse generiert werden.
1
Kein Antreffen der Person
1
Keine Erkenntnisse gewonnen
2
Keine neuen Informationen und somit auch keine neuen Erkenntnisse
1
Keine Treffer
1
Keine Treffermeldung
6
Person ist im Überwachungszeitraum aus Deutschland nach Marokko
ausgewandert. Ein SIS-Fahndungstreffer wurde aber nicht erzielt.
1
Person wurde nicht angetroffen.
28
Trotz identischer Personalien stellte sich heraus, dass es sich bei der
ausgeschriebenen Person nicht um die gesuchte Person handelt.
1
Zweck der Maßnahme konnte nicht erreicht werden
2
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