lichen Bereich wurde das BMI gebeten, das Begleitschreiben mit Fragebogen-Link und Passwort an die obersten Bundesbehörden zu schicken, die dieses dann Anfang Mai 2017 an die
nachgeordneten Behörden in ihrem Geschäftsbereich weiterleiteten. Den Sabotageschutzbeauftragten aus dem öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich wurde zunächst eine Frist von
vier Wochen (bis Anfang Juni 2017) für die Beantwortung des Fragebogens gesetzt. Anfang
Juni 2017 wurde vom BMI und BMWi noch einmal eine Erinnerungsnachricht verschickt, in der
die Behörden bzw. Unternehmen, die bislang noch nicht an der Befragung teilgenommen
hatten, gebeten wurden, den Fragebogen innerhalb von zwei Wochen auszufüllen. Im militärischen Sicherheitsbereich wurden die Fragebögen Mitte August 2017 vom BMVg als WordFormulare an die Höheren Offiziere Absicherung, die Geheimschutzbeauftragten sowie ausgewählte Sicherheitsbeauftragte verschickt. Für die Beantwortung der Fragebögen wurde eine
Frist von vier Wochen eingeräumt. Die Rückläufer wurden vom BMVg gesammelt und dann
per E-Mail an das InGFA geschickt. Diese drei Personengruppen wurden nach Rücksprache
mit dem BMVg in die Untersuchung einbezogen, da sie wichtige Akteure im System des
vorbeugenden personellen Sabotageschutzes im militärischen Sicherheitsbereich sind.
Anders als im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich wurde im militärischen Sicherheitsbereich auf eine Befragung aller Sicherheitsbeauftragten verzichtet, da nicht alle Sicherheitsbeauftragten eine besonders sicherheitsempfindliche Stelle gemäß § 1 Abs. 4 S. 1 SÜG in
ihrem Verantwortungsbereich betreuen. Folglich erhielten nur solche Sicherheitsbeauftragten
einen Fragebogen, die auch Berührungspunkte mit dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz im Rahmen ihrer Tätigkeit haben.
Eine weitere Neuerung gegenüber der vorherigen Evaluation stellte die vertiefende Analyse
ausgewählter Vorgänge (Fallstudien) dar, die im Mai und Juni 2017 vom InGFA beim BfV
in Köln durchgeführt wurde. Mit Hilfe dieses Instruments wurden zusätzliche Daten zu den zu
evaluierenden Eingriffsmaßnahmen (besondere Auskunftsverlangen sowie IMSI-Catcher)
gewonnen, die eine umfassendere Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen ermöglichten.
Anhand konkreter Vorgänge, die in Abstimmung mit BfV anhand vorher definierter Kriterien
ausgewählt wurden, sollte analysiert werden, welche denkbaren Alternativen zur Ausübung
der relevanten Befugnis vorab geprüft, wie die Ergebnisse des Eingriffs weiterverwendet und
welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden. Die Fallstudienanalyse stellte sich insoweit als im
Ergebnis nur begrenzt taugliches Mittel dar (siehe hierzu ausführlich Kapitel 6, S. 145 f.).
Parallel zur Datenerhebung erfolgte die Vorbereitung der rechtswissenschaftlichen Analyse, die anschließend in der rechtlichen Bewertung der Anwendungspraxis der evaluierten
Regelungen konkretisiert wurde. Gemäß dem erteilten Auftrag wurde die Verfassungskonformität der evaluierten Regelungen nicht untersucht. Zudem wurde im Zuge der Hinweise
der Nachrichtendienste auf widersprüchliche Anforderungen im System der zu untersuchenden Befugnisse dieses in Rücksprache mit dem BMI einer Konsistenzbetrachtung unterworfen.
Im letzten Schritt wurden die mittels der oben beschriebenen Erhebungsinstrumente gewonnenen Daten ausgewertet, den zuvor festgelegten Prüfkriterien zugeordnet und schließlich
mit den Ergebnissen der rechtswissenschaftlichen Analyse zusammengeführt. Im Folgenden
werden die Ergebnisse der empirischen und rechtswissenschaftlichen Analyse jeweils für die
evaluierten Regelungen vorgestellt.

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