4.11.2.2.2.
Öffentlicher Bereich
Um Erkenntnisse zu den Erfahrungen mit der Umsetzung des vorbeugenden personellen
Sabotageschutzes (vpS) – insbesondere zur Nutzung der zeitlich erweiterten Ausnahmeregelung (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 SÜG) sowie zur Einschätzung des mit dem vpS verbundenen Aufwands – im öffentlichen Bereich gewinnen zu können, wurde im Mai/Juni 2017 eine onlinegestützte Befragung der Sabotageschutzbeauftragten in der Bundesverwaltung (ohne den
Geschäftsbereich des BMVg) durchgeführt. Hierzu wurde in enger Abstimmung mit dem für
den vpS zuständigen Fachreferat im BMI ein Online-Fragebogen entwickelt.
Da es allerdings keinen Verteiler für alle Sabotageschutzbeauftragten in der Bundesverwaltung gab, wurde der Fragebogen-Link mit Passwort sowie ein Informationsschreiben vom
BMI-Fachreferat per E-Mail an die obersten Bundesbehörden mit der Bitte weitergeleitet,
diesen an die Sabotageschutzbeauftragten der Behörden in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich zu verteilen. Insgesamt wurden 24 oberste Bundesbehörden sowie 28 Behörden im Geschäftsbereich des BMI direkt angeschrieben und aufgefordert, den Fragebogen auszufüllen
bzw. weiterzuleiten.
Rücklauf
Insgesamt nahmen an der Befragung 48 Sabotageschutzbeauftragte teil. Da das BMIFachreferat keine Angaben dazu machen konnte, wie viele vom vpS betroffene Behörden es
in den jeweiligen Geschäftsbereichen gibt, war es nicht möglich, eine Rücklaufquote für den
gesamten öffentlichen Bereich zu ermitteln. Es konnte lediglich eine Aussage zur Rücklaufquote der obersten Bundesbehörden getroffen werden, von denen sich zwei Drittel an der
Befragung beteiligten.
Hinsichtlich der Struktur des Rücklaufs lässt sich feststellen, dass der Großteil der Sabotageschutzbeauftragten in Bundesoberbehörden tätig war (27). Die zweitgrößte Gruppe stellten die
Sabotageschutzbeauftragten der obersten Bundesbehörden dar (16), während nur wenige
Sabotageschutzbeauftragte aus einer Bundesunterbehörde (5) stammten.
Abb. 15: Verteilung der Sabotageschutzbeauftragten nach Behördentypen
Der überwiegende Teil der Sabotageschutzbeauftragten war in der Laufbahngruppe des
höheren Dienstes (28) eingruppiert. Ein weiteres Drittel (16) gehörte der Laufbahngruppe des
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