Die Überprüfung im Sabotageschutz sollte in jedem Fall gemacht werden und die Personen im Geheimschutz abgemeldet werden => vollkommene Trennung der beiden Bereiche.
Die Sabotageschutzbeauftragten, die angaben, dass sie bislang noch keinen Gebrauch von
der Anerkennensregelung gemacht haben, wurden darüber hinaus danach gefragt, was die
Gründe hierfür waren. Etwa 86 Prozent der Befragten (303) gaben an, dass keine der Mitarbeiterinnen und keiner der Mitarbeiter, die an sicherheitsempfindlichen Stellen einzusetzen
waren, eine gültige und gleich- oder höherwertige Überprüfung aus dem Geheimschutz, der
Luft- oder Atomsicherheit hatte. Knapp 14 Prozent der Sabotageschutzbeauftragten (49)
nannten hierfür andere Gründe. Am häufigsten wurde von den Befragten darauf hingewiesen,
dass kein Bedarf für die Anwendung der Anerkennensregelung bestand bzw. diese keine
Relevanz hat (29). Darüber hinaus gaben fünf Sabotageschutzbeauftragte an, dass sie die
Anerkennensregelung gemäß § 2 Abs. 1 S. 5 SÜG nicht kannten. Weitere fünf Befragte
machten keine Angaben zu den konkreten Gründen. Des Weiteren wurde die Nichtnutzung
der Anerkennensregelung wie folgt begründet:
Im Bereich Luftsicherheit wurden atomrechtliche Prüfungen nicht akzeptiert. Wir haben
fünf Mitarbeiter im Bereich Sabotageschutz überprüft, ca. 12 im Bereich Luftsicherheit
und 100 im Bereich atomrechtliche Prüfung.
Sicherheitsüberprüfung KTA wurde nicht anerkannt.
Überprüfungsfristen sind noch nicht abgelaufen.
Vorschrift vom Kunden
Wir haben immer Personal in ausreichendem Umfang
War vor 2015
Wurde vom Auftraggeber nicht anerkannt
Arbeiten dauerten länger als die Dauer der Überprüfung
Zeitablauf eingetreten
Wir arbeiten nicht mehr für sicherheitsrelevante Firmen
Bewertung des mit der Umsetzung des vpS verbundenen Aufwands
Der Aufwand, der durch die Umsetzung des vpS in den Unternehmen entsteht, wurde von den
Befragten weit überwiegend als nicht sehr hoch angesehen. So bewertete etwa die Hälfte der
Sabotageschutzbeauftragten den Aufwand als sehr gering bzw. gering. Hingegen waren
lediglich etwas mehr als sieben Prozent der Befragten der Meinung, dass der mit der Umsetzung des vpS verbundene Aufwand sehr hoch bzw. hoch ist. Knapp 34 Prozent der Sabotageschutzbeauftragten schätzten den Aufwand als mittel ein. Rund acht Prozent machten hierzu
keine Angaben.
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