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Ein weiteres Instrument zur Verbreitung von E-Government-Lösungen stellt das Projekt „Modellkommune
E-Government“ dar. Hierbei wurden im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs in zwei Runden insgesamt acht
Modellkommunen ausgewählt, die untereinander vernetzt wurden und bei der Konzipierung und Umsetzung
von E-Government-Anwendungen wie z. B. die Bereitstellung elektronischer Bezahlmöglichkeiten oder elektronischer Nachweise und Formulare finanziell unterstützt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das E-Government-Gesetz zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen
für eine effiziente, bürgerfreundliche und datenschutzkonforme Verwaltung bietet, die Umsetzung jedoch nur
schleppend verläuft.
3
Aus meiner Dienststelle
3.1
3.1.1
Statistik
Statistische Auswertung der Eingaben 2014 und 2015
Die Anzahl der Eingaben hat sich im zweiten Jahr des Berichtszeitraumes im Vergleich zu den Vorjahren
deutlich erhöht.
Waren es im Jahr 2014 noch 253 Bürgerinnen und Bürger, die mich um Unterstützung bei der Durchsetzung
ihres Rechtes auf Informationszugang oder allgemeine Auskünfte zum Informationsfreiheitsrecht gebeten hatten, erreichten mich im Jahr 2015 insgesamt 640 Eingaben. Dies ist ein Zuwachs von 152 v. H.
Die Verletzung des Rechtes auf Informationszugang wurde 2015 in 580 Fällen gerügt. 2014 lag die entsprechende Zahl noch bei 199. Die Zahl der so genannten allgemeinen Anfragen zum Informationsfreiheitsrecht
stieg von 54 im Jahr 2014 auf 60 im zweiten Jahr des Berichtszeitraumes.
Die einzelnen Ressorts waren in den beiden Jahren unterschiedlich stark betroffen. Dies belegt das themenbezogen unterschiedlich ausgeprägte Interesse der Bürgerinnen und Bürger, lässt aber keine Rückschlüsse auf die
Qualität der Bearbeitung durch diese Behörden zu.
Auffällig im Jahr 2015 war der enorme Anstieg von Eingaben zur Anwendung des IFG beim Deutschen Bundestag, beim Auswärtigen Amt, beim Bundesministerium für Gesundheit und beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Hier zeigte sich ein Schwerpunkt mit zusammen 361 Eingaben,
die überwiegend über eine Internetplattform und in sehr vielen Fällen unter Pseudonym gestellt wurden, ohne
dass den Behörden oder mir eine aktuelle Postanschrift oder wenigstens eine weitere E-Mail-Adresse mitgeteilt
worden wäre.
Von den insgesamt 640, zumeist in der 2. Jahreshälfte eingegangenen Eingaben des Jahres 2015 konnten
327 Vorgänge bis zum 31.12.2015 noch nicht abschließend bearbeitet werden. Bei 302 dieser Vorgänge handelt
es sich um Eingaben von zehn pseudonym auftretenden Antragstellern, deren E-Mail-Accounts bei der benutzten Internetplattform im Januar 2016 gelöscht worden sind. Nach Auswertung der Stellungnahmen der Bundesbehörden sehe ich hier durchweg weder verfahrens- oder materiell-rechtliche Verstöße gegen die Vorgaben des
IFG.
Auch die Zahl der bei mir eingegangenen Anträge auf Informationszugang zu amtlichen Informationen meines
Hauses ist im zweiten Jahr des Berichtszeitraumes sehr deutlich gestiegen.
Während 2014 insgesamt 30 Informationsersuchen an mein Haus gerichtet wurden, erreichten mich 2015
227 Anträge auf Informationszugang. Ein Großteil dieser meist in der 2. Jahreshälfte 2015 gestellten Anträge
auf Informationszugang stammte von pseudonym auftretenden Petenten, die sich über eine Internetplattform an
mich gewandt hatten und nicht bereit waren, den Bundesbehörden, bei denen sie Anträge auf Informationszugang gestellt hatten, eine Zustelladresse mitzuteilen. Mehrere dieser Petenten hatten den Behörden ausländische
Postzustelladressen angegeben. Zustellversuche blieben jedoch erfolglos bzw. ohne Reaktion der Petenten.