– 141 –
noch Anlage 10b
6.

Verwaltungsvorschriften und allgemeine Veröffentlichungen,

7.

amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte,

8.

Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden, in Entscheidungen der Behörden einflossen oder ihrer Vorbereitung dienten,

9.

Geodaten nach Maßgabe des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes vom 23. Dezember 2010 (GVBl. S. 548,
BS 219-2) in der jeweils geltenden Fassung,

10. die von den transparenzpflichtigen Stellen erstellten öffentlichen Pläne, insbesondere der Landeskrankenhausplan, und andere landesweite Planungen,
11. Zuwendungen, soweit es sich um Fördersummen ab einem Betrag von 1.000,00 EUR handelt,
12. Zuwendungen an die öffentliche Hand ab einem Betrag von 1.000,00 EUR,
13. die wesentlichen Unternehmensdaten von Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen,
soweit sie der Kontrolle des Landes im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 2 und 3 unterliegen, und Daten über die
wirtschaftliche Situation der durch das Land errichteten rechtlich selbstständigen Anstalten, rechtsfähigen
Körperschaften des öffentlichen Rechts mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Stiftungen einschließlich einer Darstellung der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen für die Leitungsebene,
14. im Rahmen des Antragsverfahrens gemäß den Bestimmungen des Teils 3 elektronisch zugänglich gemachte Informationen.
(2) Darüber hinaus unterliegen vorbehaltlich der §§ 14 bis 17 die nachstehenden Umweltinformationen der
Veröffentlichungspflicht:
1.

der Wortlaut von völkerrechtlichen Verträgen, das von den Organen der Europäischen Union erlassene
Unionsrecht sowie Rechtsvorschriften von Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden über die
Umwelt oder mit Bezug zur Umwelt,

2.

politische Konzepte sowie Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt,

3.

Berichte über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie Konzepten, Plänen und Programmen nach den Nummern 1 und 2, sofern solche Berichte von den jeweiligen transparenzpflichtigen Stellen
in elektronischer Form ausgearbeitet worden sind oder bereitgehalten werden,

4.

Daten oder Zusammenfassungen von Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken,

5.

Zulassungsentscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und Umweltvereinbarungen sowie

Select target paragraph3