Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

zu erhalten.162 Das Bundeskanzleramt hat daraufhin angeboten, zu den einzelnen Selektoren Nachrecherchen
zu betreiben, jedoch einschränkend darauf hingewiesen, dass die anzustellenden Recherchen wegen der großen Zahl an Selektoren priorisiert werden müssten.163 Vor diesem Hintergrund ist verabredet worden, dass
jede Ausschussfraktion drei höchstprioritäre und sieben prioritäre Selektoren benennt, die dem Bundeskanzleramt zum Zweck der Nachrecherche mitgeteilt werden.164
In der 111. Ausschusssitzung am 29. September 2016 ist der im Kreis der Obleute geäußerte Wunsch zur
Sprache gekommen, abweichend von den Vorgaben der Bundesregierung in STRENG GEHEIM eingestuften Ausschusssitzungen Notizen zuzulassen, die in der Verwahrung des Deutschen Bundestages verbleiben
und nur von den Verfassern selbst in der Geheimschutzstelle des Bundestages eingesehen werden dürfen.165
Die Bundesregierung hat es abgelehnt, diesem Wunsch nachzukommen.166 Der Abg. Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat in der Sitzung betont, die Notizen der Abgeordneten müssten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages verwahrt werden. Er halte es für unangemessen und nicht rechtens, dass der BND Notizen von Abgeordneten einsammele und diese in Räumlichkeiten des BND verbringe.167 Dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) folgend, sollten die in STRENG GEHEIM eingestufter Sitzung gefertigten Notizen am Ende der jeweiligen Sitzung durch
das Ausschusssekretariat eingesammelt werden, die Notizbücher vom Sekretariat dann versiegelt und in die
Obhut des BND zur Verwahrung in der Chausseestraße gegeben werden.168
Im Laufe des Untersuchungsverfahrens ist das Chausseestraßenverfahren auf einige andere Beweismaterialien erstreckt worden, nämlich auf Beweismaterialien zu einer geplanten Zusammenarbeit zwischen dem
BND und einem Nachrichtendienst des Vereinigten Königreichs169 sowie auf weitere Beweismaterialien zur
Prüfung der NSA-Selektoren (nach der Erweiterung des Untersuchungsauftrages), unter anderem zu Gesprächen über die Steuerung von NSA-Selektoren durch den BND.170
8.

Konsultation der Regierungen der Five Eyes-Staaten

Soweit die von den Beweisbeschlüssen erfassten geheimhaltungsbedürftigen sächlichen Beweismittel von
einem ausländischen Nachrichtendienst hergerührt, geheimhaltungsbedürftige Informationen über einen solchen enthalten oder Rückschlüsse auf die geheimhaltungsbedürftige Zusammenarbeit mit einem solchen zugelassen haben, hat die Bundesregierung die betreffenden Aktenteile dem Ausschuss nicht sofort vorgelegt,
sondern sie vorläufig entnommen und vor einer Entscheidung über die Vorlage die Regierung des betreffenden Staates konsultiert.

162)
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168)
169)
170)

Protokoll-Nr. 107, S. 4 ff.
Protokoll-Nr. 109, S. 5.
Protokoll-Nr. 109, S. 5.
Protokoll-Nr. 111, S. 7.
Protokoll-Nr. 111, S. 7.
Protokoll-Nr. 111, S. 7.
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 111, S. 7.
Vgl. Protokoll-Nr. 109, S. 6.
Vgl. Schreiben des Bundeskanzleramts vom 7. Dezember 2016, MAT A BK-46 / BND-73 (VS-NfD – insoweit offen).

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