Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 907 –
Drucksache 18/12850
„Wenn ich mich richtig erinnere, war das circa, roundabout 2005. Das zeichnete sich
ab anlässlich der Ausleitung von paketierten Verkehren. Ob die Initiative jetzt vom
BND ausging, dass die beobachtet hatten: Oh, da mischt sich was - - Ich meine, dass
Alster mich mal angerufen hat und gesagt hat: ‚Die haben einen Mischtatbestand festgestellt‘, und er hätte denen schon gesagt, dass dann eine G 10-Anordnung beigebracht
werden müsste. Ich meine dann, dass ich nach Frankfurt gefahren wäre, weil das vom
BND anfangs nicht so vom Alster abgenommen worden war, und ich habe die Auffassung bestätigt und habe gesagt: Wenn wir Mischverkehre haben, dann bitte nur mit
G 10-Anordnung.“4937
b)
Verständigung zwischen BND und Bundeskanzleramt, eine G 10-Anordnung zu erwirken
Der Zeuge Dr. Köbele hat vor dem Untersuchungsausschuss berichtet, dass der BND zunächst „unwillig“
bezüglich der Erwirkung von G 10-Anordnungen gewesen sei:
„Die [Reaktion des BND] war erst mal, soweit ich mich erinnere, relativ unwillig. Wir
sind aber da an der Ecke dann hart geblieben, und dann hat man sich dazu wohl durchgerungen und hat entsprechend G 10-Anordnungen beigebracht. Damit fanden wir uns
dann erst mal wieder in, ich sage mal, sicherem Terrain wieder, weil wir dann schlicht
und einfach zur Umsetzung verpflichtet waren.“4938
Der Zeuge Reinhardt Breitfelder, damals Abteilungsleiter 2 des BND, hat vor dem Ausschuss ausgesagt, der
Telekommunikationsbetreiber habe dem BND bereits im Juli/August 2004 mitgeteilt, dass bei den Leitungen
mit paketvermittelten Verkehren davon auszugehen sei, dass ein hoher Prozentsatz – bis zu 90 Prozent –
deutsche Verkehre betreffe.4939 Daraufhin sei ihm klargeworden, dass bei der Erfassung paketvermittelter
Verkehre das Risiko der Miterfassung G 10-geschützter Verkehre nicht ausgeschlossen werden konnte4940:
„Der BND hatte also gesagt, Abteilung 2 hat also gesagt: Wenn der Provider schon
sagt, da sind 90 Prozent drin, dann können wir jetzt nicht so weitermachen wie bisher.
Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten: Wir können jetzt mal sehen, ob der Provider
trotzdem zustimmt, wenn das Bundeskanzleramt ihn überzeugen kann durch ein
Rechtsgutachten. Wenn das nicht geht, dann müssen wir eine G-10-Anordnung haben.
- Und diese beiden Wege haben wir dann parallel verfolgt.“4941
Auf die Frage nach der Erörterung der rechtlichen Bedenken der Deutsche Telekom AG bezüglich der Ausleitung von paketvermittelten Ausland-Ausland-Verkehren im BND hat der damalige BND-Präsident, Zeuge
4937)
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Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 130.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 130.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 30 II – Auszug offen, S. 76.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 30 II – Auszug offen, S. 76 ff.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 30 II – Auszug offen, S. 76.