Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 889 –
Drucksache 18/12850
Zu den damals von ihm gesehenen Risiken der „strategischen Kooperation“ hat sich der Zeuge Breitfelder
wie folgt geäußert:
„Das politische Risiko […] bestand ja darin, dass das irgendwann mal an die Öffentlichkeit kommt und dann so im Raume steht: Der deutsche BND lässt es zu, dass in
Deutschland Telefonie oder irgendwas abgegriffen wird.“4811
Zum rechtlichen Risiko hat der Zeuge Breitfelder ausgeführt:
„Wir hatten die Furcht, dass, ohne dass wir es merken, G-10-Material irgendwie abfließt, dass wir das nicht im Griff haben technisch; deswegen ja auch die Prozessunterbrechungen oft mit händischen Prüfungen. Das war der Kern unseres rechtlichen
Problems. Dass wir zugreifen durften, das stand im BND-Gesetz. Mit der G-10-Anordnung war das noch mal abgesichert. Da hatten wir keine Probleme. Die Probleme
waren nur, dass wir im Eingriff selber Fehler machen oder Abflüsse nicht merken, die
durch die Technik geschehen. Deswegen haben wir ja auch eher etwas weggesteuert,
gegen Erde geleitet, vernichtet, als dass wir es weitergegeben haben.“4812
Im April 2002 habe es dann eine Besprechung der betroffenen Abteilungen und Unterabteilungen des BND
beim Präsidenten, damals Dr. August Hanning, gegeben, in der verschiedene organisatorische Aspekte der
Übernahme von US-Komponenten durch den BND besprochen worden seien.4813 Gegenstand der Besprechung sei auch die Frage gewesen, ob US-Technik oder europäische Technik für die geplante Kabelerfassung
eingesetzt werden sollte. Der Präsident habe die Federführung für weitere Arbeiten und Gespräche mit der
NSA in dieser Sitzung auf den Unterabteilungsleiter 25, Dr. M., übertragen.4814
Am 12. Dezember 2002 sei im Stab der Abteilung 2 des BND über ein „MoU Special Access“ oder „Annex
Special Access“, letzteres in Bezug auf das am 28. April 2002 unterzeichnete MoA [dazu unter F.III.5.],
gesprochen worden. Ab diesem Zeitpunkt sei ihm EIKONAL bekannt gewesen, so der Zeuge Dr. Fechner.4815
Konkrete Vorbereitungen für die auf Grundlage des MoA aus dem Jahr 2002 durchgeführte Operation begannen im „Spätfrühling bzw. Frühsommer“ des Jahres 2003, als der BND zunächst auf Arbeitsebene an
einen Telekommunikationsbetreiber, die Deutsche Telekom AG, mit dem Wunsch herantrat, dort sogenannte
Transitverkehre zu erfassen.4816
a)
Gegenstand der Operation: Erfassung von kabelgebundenen leitungsvermittelten
und später paketvermittelten Kommunikationsverkehren
Die Operation EIKONAL hatte die Kabelerfassung sogenannter Ausland-Ausland-Verkehre zum Ziel, also
solcher Verkehre, die ihren angenommenen Ausgangs- und Endpunkt im Ausland hatten, aber über Kabel in
4811)
4812)
4813)
4814)
4815)
4816)
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 59.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 61.
Dr. Fechner, Protokoll-Nr. 41 I, S. 21.
Dr. Fechner, Protokoll-Nr. 41 I, S. 25.
Dr. Fechner, Protokoll-Nr. 41 I, S. 47.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 124.