Drucksache 18/12850
e)
– 846 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Feststellungen der auf Vorschlag des Ausschusses durch die Bundesregierung eingesetzten sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich
Ein zentrales Element des an die sachverständige Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich gerichteten Auftrags
des Untersuchungsausschusses war die Prüfung der in Bad Aibling gesteuerten Selektoren der NSA auf mögliche Verstöße gegen deutsches Recht, die „einschlägigen bilateralen Vereinbarungen“ sowie „deutsche Interessen“ [vgl. hierzu eingehend Erster Teil B.III.5.d)]. Die sachverständige Vertrauensperson hat den Begriff
der „einschlägigen bilateralen Vereinbarungen“ dahingehend ausgelegt, dass es sich hierbei um das MoA
JSA [vom 28. April 2002] handele.4506
aa)
Allgemeines
Bei den durch die sachverständige Vertrauensperson Dr. Graulich untersuchten Selektoren handelt es sich
nach dessen Angaben ausschließlich um solche, die – zumindest im Ergebnis – für eine Steuerung ausgeschlossen worden seien.4507 Deren Anteil am „gesamten Inventar“ bewege sich allenfalls im niedrigen Promillebereich.4508
Freilich sei davon auszugehen, dass es sich bei den festgestellten Selektoren nicht um sämtliche im Untersuchungszeitraum abgelehnte Selektoren handele; die Datenbanken, denen sie entnommen seien, seien erst im
Laufe der Kooperation in Bad Aibling eingeführt worden.4509
Die auftragsrelevanten Selektoren seien durch Filterung der von der NSA erzeugten und im Rahmen der
Kooperation in Bad Aibling angebotenen Selektoren mit dem dreistufigen DAFIS-System [siehe hierzu unter
F.III.6.d)] aussortiert worden.4510 Die sachverständige Vertrauensperson Dr. Graulich hat in ihrem Bericht
zu dieser Filterung ausgeführt:
„An der technischen Zuverlässigkeit des automatischen Filterungssystems DAFIS besteht kein Zweifel. Allerdings filtert es auch nur, wofür es programmiert worden ist.
Insbesondere eilt es nicht später formulierten Erwartungen voraus. Die längere Zeit
unterbliebene „Europa-Filterung“ oder die spätere Erweiterung auf „Nato-Staaten“
drückt keine Schwäche des Filterungssystems aus, sondern ist der erst nachträglichen
Erweiterung der Aufgaben des Filtersystems geschuldet.“4511
Nicht alle der in den verschiedenen Listen, insbesondere der Ablehnungsliste enthaltenen Selektoren seien,
so die sachverständige Vertrauensperson Dr. Graulich, tatsächlich unzulässige Steuerungen der NSA; es
handele sich teilweise auch um bloße Verdachtsfälle, die der BND vorsorglich aussortiert habe, sowie um
Fehltreffer.4512
4506)
4507)
4508)
4509)
4510)
4511)
4512)
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 184.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 99.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 99.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 213 f.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 169.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 170; vgl. auch Dr. Graulich, Protokoll-Nr. 69 I, S. 61.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 171.