Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 807 –
Drucksache 18/12850
Auf den Hinweis hin, der Name EADS sei ja auch in der Presse erwähnt worden, hat der Zeuge T. B. ausgesagt, er sei sich nicht sicher, ob EADS irgendwann einmal „aufgetaucht sei“. Er könne sich nicht erinnern,
dass es „wirklich aufgetreten wäre.“4227 Er könne sich an kein einziges Beispiel erinnern, in dem amerikanische Selektoren mit „wirtschaftlichen Bezügen“ „wegen deutscher Interessen“ nicht zum Einsatz gekommen
wären.4228 Auch seien ihm keine Bestrebungen der NSA bekannt geworden, „wirtschaftsrelevante Spionage“
zu betreiben.4229
Selektoren seien, so der Zeuge T. B. weiter, nicht nur auf G 10-Relevanz, sondern auch auf Verstöße gegen
deutsche Interessen geprüft worden:
„Wenn jetzt irgendwelche Aspekte, die in Richtung Industriespionage deuten könnten,
drinstehen, das wäre etwas, was im Sinne von deutschem Interesse einfach auch ausgefiltert würde, weil es nicht Aufgabe des BND ist, Industriespionage zu betreiben
bzw. zu helfen dabei.“ [Das ist] aber immer nachgelagert gewesen hinter dem G-10Schutz. […] Das war der Schwerpunkt, und deutsches Interesse war an dieser Stelle
einfach auch nachgelagert.“4230
In seiner Vernehmung am 10. September 2015 hat der Zeuge T. B. dann jedoch bestätigt, dass er als Vorgesetzter von W. O. von den Funden damals erfahren habe.4231 Es habe sich bei den problematischen Selektoren
zu EADS und Eurocopter aber um „Ausnahmen“ gehandelt:
„Und auch danach ist während der Zeit, in der ich in Aibling war, in der Form nichts
aufgefallen.“4232
Es sei „nie wieder in der Form passiert.“4233 Weitere Fälle als die bekannten Funde zu EADS und Eurocopter,
in denen Selektoren wegen eines möglichen Verstoßes gegen deutsche Interessen abgelehnt wurden, seien
ihm nicht bekannt.4234 Allerdings seien „routinemäßig“ G 10-relevante Selektoren identifiziert worden:
„Das waren Einzelfälle, in denen man gesagt hat: ‚Okay, das ist jetzt irgendeiner, den
wir kennen, aber den eventuell der AND nicht kannte‘, die dann so sporadisch mal
gekommen sind. Aber dadurch, dass die nicht auf ‚approved‘ gesetzt wurden, sondern
gar nicht in die Erfassung gingen, war das auch ein Routinevorgang.“4235
Weil EADS zu jenem Zeitpunkt lediglich zu 40 Prozent in deutscher Hand war und die Schwelle einer Beteiligung von mindestens 50 Prozent, die für eine G 10-Bejahung erforderlich war, unterschritt, sei EADS nicht
bereits bei der G 10-Prüfung aussortiert worden, so der Zeuge T. B.:
4227)
4228)
4229)
4230)
4231)
4232)
4233)
4234)
4235)
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 67 f.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 68 f.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 69.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 51.
T. B., Protokoll-Nr. 59 I, S. 74 f., 83 f.
T. B., Protokoll-Nr. 59 I, S. 70.
T. B., Protokoll-Nr. 59 I, S. 75.
T. B., Protokoll-Nr. 59 I, S. 78.
T. B., Protokoll-Nr. 59 I, S. 82 f.