Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
VS-HYDRO.COM“4076
Außerdem sei auch eine „[geschwärzt]@HOTMAIL.COM“ lautende konkrete E-Mail-Adresse von der Erfassung auszunehmen.4077
Auf Vorhalt dieses Dokuments hat der Zeuge T. B., ehemaliger Leiter des Sachgebiets JSA, ausgeführt:
„Dieses Papier ist ein Papier, das für die Steuerung der amerikanischen Selektoren an
die amerikanischen Analysten gerichtet war. Damit die wissen, welche ihrer Quellen
sie wie steuern dürfen, wo es eventuelle Vorbehalte gibt, ist dieses Papier quasi intern
an die Analysten weitergegeben worden. Und dort steckt im Grundsatz einiges davon
drin, was in den rechtlichen Anlagen innerhalb der Vereinbarungen drinsteckt: eben
dass keine Deutschen gesteuert werden dürfen.
Und diese Domains, die da beispielhaft angeführt wurden, das waren Domains, die
dann sehr weit vorne in dem Filterprozess, schon in dem Bereich, wo gemeinsam noch
zugegriffen wurde, eingestellt wurden, und es ist keine vollständige Liste. Und dass
es gut war, dass wir diese vollständige Liste nicht in den gemeinsamen Bereich, sondern in den Filterbereich am Ende des Ganzen, also bevor es dann weiter gesplittet
wurde, reingesetzt haben, zeigt ja auch die Veröffentlichung dieses Papiers.“4078
6.
Grundlegendes zum Einsatz von Selektoren der NSA zur Erfassung von AuslandAusland-Verkehren durch den BND in Bad Aibling und die Weiterleitung von Daten
an die NSA
Die strategische Fernmeldeaufklärung des BND, ob sie nun im Fall der Aufklärung internationaler Kommunikationsbeziehungen nach § 5 Artikel 10-Gesetz erfolgt oder – wie im hier behandelten Fall der AuslandAusland-Telekommunikation – auf § 1 Abs. 2 BNDG gestützt wird, weist die Besonderheit auf, dass
„gebündelte Telekommunikation, also die gleichzeitige Telekommunikation einer
Vielzahl von Teilnehmern erfasst wird. Sie ermöglicht die Erfassung nicht nur eines
einzelnen Teilnehmers, sondern von Teilnehmern auch größerer geographischer Regionen. Im Gegensatz zur TKÜ [Telekommunikationsüberwachung] sind hier nicht
alle Teilnehmer und ihre jeweilige Telekommunikation per se relevant. Die relevanten
Telekommunikationen müssen aus dem Datenstrom vielmehr anhand bestimmter Kriterien ausgewählt – selektiert – werden. Eine Telekommunikation wird beim BND
genau dann selektiert, wenn in ihrem Inhalt oder in ihren Metadaten mindestens ein
bestimmter, vorher bekannter Suchbegriff enthalten ist.“4079
4076)
4077)
4078)
4079)
Snowden-Dokument „JSA Restrictions“, MAT A Sek-4/1m.
Snowden-Dokument „JSA Restrictions“, MAT A Sek-4/1m.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 60.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 24.