Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

nicht stattgefunden.4045 Im Bereich Nachrichtenbearbeitung sei auch kein NSA-Personal eingesetzt worden,
so die Zeugin G. L., ehemalige Leiterin des Sachgebiets JSA.4046
Auch der ehemalige Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt, der Zeuge Uhrlau, hat ausgesagt, es habe von
deutscher Seite eine eindeutige Zielrichtung gegeben, keine Grundrechtsträger durch die US-Seite erfassen
zu lassen.4047 Er hat berichtet, die USA hätte ebenso „großen Wert darauf [gelegt], dass der BND nicht in den
Besitz von Informationen zu amerikanischen Staatsbürgern oder Einrichtungen“ kam.4048 Der Zeuge R. U.
hat in seiner Vernehmung erläutert, dass im MoA die G 10-Filterung und die Filterung amerikanischer Verkehre („USSID 18“) geregelt gewesen sei.4049 Der Zeuge D. B. hat Auskunft darüber gegeben, dass der
Schutz von deutschen und US-Bürgern in dem sogenannten „Legal Annex“ geregelt gewesen sei.4050 Der
Zeuge Breitfelder hat in eingestufter Sitzung berichtet, dass nach seiner Erinnerung im MoA geregelt sei,
dass der BND US-Daten zu löschen habe.4051
Der Zeuge Schindler hat in seiner Vernehmung erklärt, dass in Annex 2 „lang und breit“ die Behandlung von
Zufallserfassungen von Deutschen nach dem Artikel 10-Gesetz geregelt sei.4052 Die sachverständige Vertrauensperson Dr. Graulich führt in ihrem Bericht an den Ausschuss aus:
„[D]ie Verwendung von Selektoren zur Aufklärung deutscher Rechtspersönlichkeiten
war nach dem MoA nicht nur allgemein, sondern auch durch detaillierte Regelungen
untersagt.“4053
bbb) Kein Ringtausch zwischen Deutschland und den USA
Der Zusammenhang zwischen den Regelungen zum Schutz der jeweils eigenen Staatsbürger und dem Thema
„Ringtausch“ wird im Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich herausgestellt:
„Die Einhaltung der in den Partnerländern geltenden rechtlichen Bestimmungen – d.h.
in Deutschland G10 und in den USA USSID-18 – sollte durch je eigene Filter sichergestellt werden.
Durch entsprechende Regelungen in der Vereinbarung wurde ein im Deutschen sog.
Ringtausch von Informationen zur Umgehung je eigener nationaler rechtlicher Bindungen ausgeschlossen. Belehrungen über die Fernmelde- und Datenschutzgesetze der
Partnerländer waren regelmäßig vorgesehen.“4054
Weiter führt Dr. Graulich in seinem Bericht aus:

4045)
4046)
4047)
4048)
4049)
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4051)
4052)
4053)
4054)

A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 72 (in Bezug auf Satellitenkommunikation).
G. L., Protokoll-Nr. 20 I, S. 117.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 8.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 8.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 26.
D. B., Protokoll-Nr. 47 I, S. 74.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 30 II – Auszug offen, S. 86.
Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 44.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 194.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 79.

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