Drucksache 18/12850
– 72 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„Beschluss 4
zum Verfahren
Verteilung von Ausschussdrucksachen,
Beweisbeschlüssen und Ausschussmaterialien
I. Die Ausschussmaterialien werden wie folgt bezeichnet:
1. MAT A sind Antworten auf Beschlüsse zur Beweiserhebung. Deren Bezeichnung
soll die Art des Beweismittels und bei Akten und Daten die herausgebende Stelle deutlich machen.
2. MAT B sind Beweismaterialien, die nicht aufgrund eines Beweisbeschlusses, sondern aufgrund freiwilliger Zusendung eingehen. Deren Bezeichnung soll die herausgebende Stelle deutlich machen.
3. MAT C sind Materialien, die einen Bezug zum Untersuchungsauftrag haben, aber
nicht direkt die zu untersuchenden Vorgänge dokumentieren. Unterlagen sind als
MAT C zu berücksichtigen, wenn dies eine Fraktion im Ausschuss verlangt.
II. Eine Verteilung von Ausschussdrucksachen, Beweisbeschlüssen und Ausschussmaterialien erfolgt an:
1. ordentliche und stellvertretende Mitglieder,
4. Benannte Mitarbeiter/-innen der Fraktionen,
5. Beauftragte der Bundesregierung und des Bundesrates.
III. Verteilung in elektronischer Form
Ausschussdrucksachen, Beweisbeschlüsse und Ausschussmaterialien, die nicht VSVERTRAULICH oder höher eingestuft sind, werden vom Sekretariat in elektronischer
Form zur Verfügung gestellt. Der in Ziffer II genannte Personenkreis wird vom Sekretariat in elektronischer Form von jeder neu verfügbaren Unterlage in Kenntnis gesetzt.
Soweit Unterlagen dem Ausschuss nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt
werden, besorgt das Sekretariat die Ablichtung.
IV. Verteilung in gedruckter Form
1. Ausschussdrucksachen, Beweisbeschlüsse, die Anschreiben der übergebenden Stellen zu Ausschussmaterialien und Ausschussmaterialien mit einem Umfang bis 100
Seiten sind an den in Ziffer II. genannten Personenkreis zu verteilen.
2. Ausschussdrucksachen und Ausschussmaterialien mit einem Umfang von 101 bis
1 000 Seiten werden in je zwei Exemplaren an alle Fraktionen verteilt.