Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Und auf Basis dieser Freigabeempfehlung unter Berücksichtigung weiterer behördenspezifischer Gesichtspunkte kann dann der Behördenleiter die Nutzung dieses Geräts
anordnen.“3408
Auch die Zeugin Delmdahl hat ausgesagt, dass der Bereich IT-Sicherheit das BSI eingebunden habe, an den
Zeitpunkt hat sie sich aber nicht erinnern können.3409
Da – wie oben ausgeführt – die Einbindung des BSI erst bei Vorlage eines vollständigen IT-Sicherheitskonzepts erfolgt, scheint das BSI demgemäß auch erst eingebunden worden zu sein, als XKEYSCORE im Juli
2016 – also nach Abschluss des Untersuchungszeitraums – in den Wirkbetrieb überging, womit auch der
Zeitpunkt des Abschlusses des IT-Sicherheitskonzepts zusammengefallen sein dürfte.
Eine direkte Inaugenscheinnahme durch das BSI hat bei den Prüfungen nicht stattgefunden. Der Vizepräsident des BSI Könen hat dazu angegeben:
„[...] haben wir selber keine eigenen Tests durchgeführt, wir haben keine eigene Betrachtung irgendwelcher Hardware oder Software durchgeführt. Wir haben eine reine
Präsentation erhalten, wie das System funktioniert, und daraus unsere Schlüsse gezogen.“3410

3408)
3409)
3410)

Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S 36.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 30.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S 40.

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