Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

einschränken kann, dass es trotzdem als hinreichend sicher betrachtet wird, mit diesen
Daten zu arbeiten. [...]“3213
Der Zeuge Treuenfels hat den Einsatz von Echtdaten wie folgt begründet:
„Es war einfach dieser Notwendigkeit geschuldet, mit echten Daten zu testen, weil die
Kommunikationswelt einfach so komplex ist, dass Sie diese Daten nicht mit selbst
generierten Fake-Daten, Spieldaten ausreichend nachstellen können. Das ist einfach
zu vielfältig, die Konstruktionsmöglichkeiten – innerhalb der Kommunikation; das Internet ist einfach zu komplex.“3214
Der Zeuge Treuenfels hat bestätigt, dass ein Test mit Echtdaten erforderlich sei, um einfach aussagekräftige
Ergebnisse zu bekommen, und hat ergänzt: „[...] weil man ja gar nicht weiß, was von Verdächtigen im Rahmen von G 10-Maßnahmen eingesetzt wird. Deswegen kann man das nicht vorher nachbauen oder antizipieren.“3215
Der zur Etablierung von XKEYSCORE zum BfV abgeordnete BND-Techniker A. Sch. hat in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss erklärt, mit Testdaten könne man den echten Mehrwert eines Systems gar nicht prüfen3216, „[...] bestimmte Sachen kann ich einfach mit Testdaten nicht machen.“3217
In einem BfV-internen Vermerk vom 13. Juli 2012 steht dazu:
„[...] Darüber hinaus sei kein ernsthaftes Beschäftigen mit dem System zu erreichen,
solange nur mit Testdaten erprobt würde („playdata vs. hunting instinct“).“3218
Auf Kritik an der Verwendung von Echtdaten ohne Vorliegen eines IT-Sicherheitskonzepts hat die Zeugin
Delmdahl erklärt, die eigentlichen Grundrechtseingriffe lägen bei der TKÜ-Anlage und diese seien durch die
von der G 10-Kommission angeordneten Beschränkungsmaßnahmen gerechtfertigt.3219
Zudem hat die Zeugin Delmdahl bekundet, dass bei der Unterrichtung des BMI, des PKGr und der G 10Kommission nie verschwiegen worden sei, dass es sich um einen Test mit Echtdaten handelte.3220 So ist
beispielsweise als Hintergrundinformation in einer Anlage des Sachstandsberichts des BMI zur PKGr-Sitzung am 25. Juli 2013 – also bereits vor Beginn der Ertestung von XKEYSCORE – zu lesen, dass die bisher
durchgeführten Tests mit im Rahmen von G 10-Maßnahmen erhobenen Echtdaten durchgeführt wurden.3221

3213)
3214)
3215)
3216)
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3218)
3219)
3220)
3221)

Genkova, Protokoll-Nr. 89 I, S. 114.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 27.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 27.
A. Sch., Protokoll-Nr. 77 II, S. 36.
A. Sch., Protokoll-Nr. 77 II, S. 37.
BfV-interner Vermerk (IT22) vom 13. Juli 2012 zum Einsatz von XKEYSCORE im BfV, MAT A BfV-9/1 (Tgb.-Nr. 21/14 –
GEHEIM), Band 1, Bl. 10 (14) (VS-NfD – insoweit offen).
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 34.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 54.
Anlage zum Sachstand XKEYSCORE des BMI zur PKGr-Sitzung am 25. Juli 2013, MAT A BMI-1/10m_1, Bl. 287 (289).

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