Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 63 –

Drucksache 18/12850

daraus gewonnen und wohin übermittelt hat und ob dies in der jeweiligen Art und
Weise zulässig war. Insbesondere,
1. inwiefern und in welchem Umfang vom Bundesnachrichtendienst im Rahmen von
Telekommunikationserfassungsmaßnahmen mittels G 10-Anordnungen außer in der
Operation EIKONAL Daten ausgeleitet bzw. erfasst wurden, die nicht von einer G 10Anordnung abgedeckt waren (sogenannte Routineverkehre);
2. inwiefern und in welchem Umfang vom Bundesnachrichtendienst in Deutschland
auch durch im Inland befindliche Erfassungsgeräte (bspw. Kabel- und Satellitenerfassungen) ohne G 10-Anordnungen sogenannte Routineverkehre neben den Operationen
GLO und EIKONAL erfasst wurden;
3. inwiefern und in welchem Umfang aus den vorgenannten Erfassungen Daten (Rohdaten, Rohnachrichten, Metadaten, finished SIGINT) an einen Nachrichtendienst eines Staates der sogenannten ‚Five Eyes‘ ausgeleitet, übermittelt oder in Datenbanken
oder Datenverbünde, auf die Nachrichtendienste der Staaten der sogenannten ‚Five
Eyes‘ Zugriff hatten oder erhalten sollten, eingestellt wurden oder inwiefern dies geplant war;
4. ob und inwiefern die vorgenannten Maßnahmen und das Vorgehen von Stellen des
Bundes nach wessen Auffassung und auf Grundlage welches Kenntnisstandes als mit
deutschen, europa- und völkerrechtlichen Normen einschließlich den Vorgaben des
Bundeskanzleramtes, dem Auftragsprofil der Bundesregierung sowie untergesetzlichen Vorschriften und Weisungen im Einklang stehend beurteilt wurden;
Ic. ob, in welchem Umfang und in welcher Weise der Bundesnachrichtendienst Teil
des ‚global reach‘-Ansatzes der National Security Agency (NSA) für die weltweite
Überwachung der Kommunikation durch arbeitsteilige Erfassung von Telekommunikationsverkehren bis zum Zeitpunkt der Erweiterung des Untersuchungsauftrages war
bzw. ist und ob dies in der jeweiligen Art und Weise zulässig war bzw. ist. Insbesondere
1. in welcher Weise und in welchem Umfang der Bundesnachrichtendienst Nachrichtendiensten der Staaten der sogenannten ‚Five Eyes‘ dafür Daten zugeliefert oder solche Dienste beim Zugriff auf Kommunikationsleitungen/-knoten, -satelliten, Richtfunkstrecken oder andere Vorrichtungen für elektronische Kommunikation unterstützt
oder Zugriffe hierauf ermöglicht hat. Inwiefern fanden Unterstützung und Ermöglichung von Zugriff, der Zugriff selbst oder die Erfassung ggf. auch mit oder durch
staatliche oder private Dritte jenseits von Nachrichtendiensten der Staaten der sogenannten ‚Five Eyes‘ statt? In welcher Weise unterstützten Nachrichtendienste der

Select target paragraph3