Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

VI.

– 61 –

Drucksache 18/12850

Erweiterung des Untersuchungsauftrages

Im Verlauf der Beweisaufnahme haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der BND in größerem Umfang selbst Selektoren gesteuert hatte, die auf eine Aufklärung von Zielen mit EU- und NATO-Bezug gerichtet gewesen seien und hiervon sowohl die BND-Spitze als auch das Kanzleramt seit Herbst 2013 informiert
gewesen seien. Zudem habe es damals in diesem Zusammenhang eine Weisung gegeben. In der Folge ist im
Ausschuss diskutiert worden, inwieweit die BND-eigene Erfassung dem Untersuchungsauftrag unterfällt,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass von dem Vorgang um die BND-Selektoren der Präsident und sogar
das Kanzleramt unterrichtet gewesen seien, von dem um die NSA-Selektoren angeblich jedoch nur die Unterabteilungsleiterebene im BND.
Am 17. Februar 2016 haben die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.), Dr. André Hahn (DIE LINKE.),
Dr. Konstantin

von

Notz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),

Hans-Christian

Ströbele

(BÜND-

NIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE.), Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE.),
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und weitere Abgeordnete der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit

Antrag auf Drucksache 18/7565 eine Erweiterung des bestehenden Untersuchungsauftrages (Hauptantrag), hilfsweise die Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses (Hilfsantrag) beantragt.
Der Hauptantrag lautete wie folgt:
„Abschnitt 1 zum Hauptantrag:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der am 20. März 2014 vom Deutschen Bundestag beschlossene Untersuchungsauftrag
des 1. Untersuchungsausschusses (Bundestagsdrucksache 18/843) wird wie folgt ergänzt:
Nach Abschnitt B.I werden die folgenden Nummern Ia., Ib., Ic. und Id. eingefügt:
Ia. in welchem Umfang und in welcher Weise der Bundesnachrichtendienst bei der
Telekommunikationsüberwachung Suchbegriffe, Selektoren und Telekommunikationsmerkmale bis zum Zeitpunkt der Erweiterung des Untersuchungsauftrages gesteuert hat und hierbei Rechtsvorschriften verletzt oder deutsche Interessen gefährdet oder
beeinträchtigt hat und welche Stellen des Bundes zu welchem Zeitpunkt hiervon
Kenntnis hatten. Insbesondere,
1. welche BND-eigenen Selektoren und Telekommunikationsmerkmale und solche
von einem Nachrichtendienst der ‚5-Eyes‘-Staaten vom Bundesnachrichtendienst im
Untersuchungszeitraum bei der Erfassung und Verarbeitung von Telekommunikationsverkehren verwendet und welche an wen und wofür übermittelt wurden. Welche

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