Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ee)
– 557 –
Drucksache 18/12850
Austausch von Rohmaterial in Form von Inhalts- und Metadaten
Der Ausschuss hat sich intensiv mit einer Kooperation des BND mit der NSA in der BND-Außenstelle Bad
Aibling befasst. Dort wurden, nach einer Darstellung des Unterabteilungsleiters in der Abteilung TA des
BND, D. B., durch den BND von den USA überlassene technische Einrichtungen zur Erfassung von Kommunikationsdaten genutzt und diese – sofern es sich um Auslandserfassung ohne Deutschlandbezug, insbesondere Beteiligung deutscher Staatsbürger, handelte – als sog. Rohdatenstrom an die USA übermittelt2416
[siehe zur Kooperation in Bad Aibling eingehend unter F.III]. Rohdaten seien, so der Zeuge Breitfelder, dann,
wenn sie eine identifizierbare Quelle enthalten hätten, nur quellenbereinigt weitergegeben worden2417 [zur
Operation GLO…, bei der Daten in der BND-Außenstelle Rheinhausen bearbeitet wurden, siehe eingehend
unter F.V.].
ff)
Zum Verfahren des Datenaustauschs der Abteilung TA des BND mit den Five Eyes
Die Zeugin Dr. H. F. hat angegeben, dass die Übermittlung von Daten durch den BND durch die Justiziariate
der jeweiligen Abteilungen geprüft werde.2418 In Zweifelsfällen sei das Justiziariat der Zentralabteilung einzubeziehen.2419 Sie hat weiterhin ausgeführt, dass sie als Datenschutzbeauftragte des BND die Übermittlungen nicht prüfe:
„Die Weitergabe von Daten an andere Stellen, seien es inländische Behörden, seien es
ausländische Nachrichtendienste, läuft routinemäßig nicht über meinen Tisch. Das ist
ein Bereich, der nicht nur durch die Abteilung Technische Aufklärung, sondern insbesondere durch die auswertenden Bereiche auch regelmäßig stattfindet. Es wäre auch
überhaupt nicht möglich, das bei mir alles durchlaufen zu lassen. Was wir aber haben:
Wir haben in jeder der Abteilungen ein eigenes Justiziariat, sowohl in den Produktionsabteilungen, in denen die auswertenden Bereiche verortet sind, als auch in der Abteilung Technische Aufklärung; der Justiziar kommt ja heute wohl noch. Die Prüfung
findet dort statt. Also, ich werde nicht in einen klassisch ganz normalen Fall einer
Datenübermittlung eingebunden.“2420
Der Zeuge H. K., der seit 2001 in verschiedenen Referaten der Abteilung Technische Aufklärung im BND
tätig war,2421 hat angegeben:
„Grundsätzlich ist es so, dass wir die einzelnen übergebenen Daten nicht dokumentieren.“2422
2416)
2417)
2418)
2419)
2420)
2421)
2422)
Ergebnisprotokoll einer Vorbesprechung zwischen Vertretern des BND und des BK vom 25. November 2013 für einen Kontrollbesuch des BfDI, MAT A BK-1/6b, Bl. 292 f.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 48.
Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 I, S. 68.
Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 I, S. 68.
Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 I, S. 46.
H. K., Protokoll-Nr. 77 I, S. 6.
H. K., Protokoll-Nr. 81, S. 9.