Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Es war grundsätzlich in allen Partnerkooperationen so, dass zwei Nationalitäten ausgeschlossen waren, und das waren immer die beteiligten.“2222
Der Zeuge Dr. August Hanning, im Zeitraum vom November 1998 bis November 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND),2223 hat hierzu ausgeführt:
„Wenn Sie eine Zusammenarbeit mit einem Dienst in einem Lande – und da gab es
etliche, auch der Bundesnachrichtendienst hat viele Kooperationspartner - - dann ist
eigentlich immer klar, dass diese Zusammenarbeit nicht zulasten der Interessen des
Dienstes gehen darf, der in dem entsprechenden Land als Kooperationspartner gilt.
Das ist sozusagen ein eherner Grundsatz für jede nachrichtendienstliche Kooperation,
und das war im Grunde auch bei der NSA – […], und das musste dann entsprechend
durchgesetzt werden und umgesetzt werden.“2224

2222)
2223)
2224)

Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 25.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 5.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 103.

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