Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„Herr Obama hat im Zusammenhang mit dem Cyberdialog Herrn Podesta, John Podesta, den früheren Chef des Weißen Hauses, als seinen Chefberater für Big Data usw.
benannt. Und Herr Steinmeier und Herr Podesta haben dann den Cyberdialog ins Leben gerufen in Abstimmung mit uns – eine sehr vernünftige Maßnahme. Ich habe dann
mit Podesta gesprochen zweimal, in Berlin und in Amerika usw., und selbst da – das
war Monate später – haben wir nicht das Wort ‚No-Spy-Abkommen‘ vielleicht in den
Mund genommen, aber: Gibt es zur Wiederherstellung von verlorengegangenem Vertrauen im Cyberdialog rund um das Thema Dienste irgendetwas, was wir noch tun
können? So. Da gingen auch die Gespräche weiter, sodass ich diesen Endpunkt irgendwie da mit dieser Mail gar nicht so richtig sehe. Und darauf bezogen sich dann auch
meine Interviewäußerungen und Kleine Anfragen und was es da gibt.
Ich weiß nicht, ob andere Gesprächsebenen auch noch waren; ich weiß nicht, was Herr
Steinmeier mit Herrn Kerry besprochen hat. Ich weiß nicht, was sonst noch gesprochen
wurde. Ich habe mit Holder natürlich auch Kontakt gehabt. Also, es gab nicht irgendwie den Punkt, wo es hieß: ‚Da beginnen die Verhandlungen, und irgendwann sind die
Verhandlungen mal irgendwie zu Ende, und alle haben irgendwie die Klappe zu halten‘, sondern die ganzen Gespräche über No-Spy-Abkommen oder in anderer Form
Wiederherstellung von Vertrauen durch bilaterale Zusammenarbeit, auch in schriftlicher Form, gingen über Monate weiter.“2161
Der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla hat als Zeuge ebenfalls bekundet, dass er allein schon an
den beiden Gesprächspartnern, die das Gespräch am 5. August 2013 von US-Seite führten, festgemacht habe,
dass das Angebot auch vom Willen der politischen Führung in Washington mitgetragen worden sei.2162 Seiner Wahrnehmung nach sei die Erwartungshaltung auch zum Teil zu hoch gelegt worden, was den
Rechtscharakter eines Abkommens betraf:
„Ich habe mich an dieser Diskussion nie beteiligt. Als ich vom Angebot ‚No Spy‘ im
PKGr geredet habe, hat sich ja das PKGr sofort überschlagen. Sagen wir mal so: Da
war ja schon, sagen wir mal - - Nach fünf Minuten war ja schon der völkerrechtliche
Vertrag schon zu wenig, und am Ende sollte es sozusagen ein großes Abkommen beider Nationen werden. An der Diskussion habe ich mich nie beteiligt, weil meine feste
Überzeugung war: Weil wir das Ausgangsabkommen von 2002 haben, wo ja alles geregelt ist zwischen BND und NSA, ging es doch nur um die Frage, ob man in einem
Folgeabkommen regelt, dass man sich jeweils an die nationalen Gesetze hält etc. etc.
Das hätte ja völlig ausgereicht, um sicherzustellen, dass ein vermeintliches Ausspähen
der NSA von Deutschen damit ausgeschlossen worden wäre. So. Und darum ging
es.“2163
2161)
2162)
2163)
Dr. de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 117.
Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 125.
Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 126.