Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Es gibt einen immerwährenden Widerstand der Ressorts in dem gesamten Zeitraum,
auf den sich der Untersuchungsauftrag erstreckt, gegen die Konsolidierung der IT bei
einem Dienstleister wegen der Befürchtung, dass man dann nicht die IT-Leistungen
zu dem Preis bekommt, wie man sie gerne haben möchte.“1621
Welche Folgen damit verbunden sein könnten, hat er ebenfalls dargelegt:
„Ich kann das nicht ausschließen, dass es innerhalb der Bundesverwaltung Behörden
gibt, die Dienste nutzen, wo Daten auf US-Servern liegen. Es gibt eben bis heute noch
keine, sagen wir mal, zentrale Steuerung der gesamten IT, wo an einer Stelle die Information verfügbar ist: Wo sind welche Daten? Auf was für Servern? Mit welchen
Produkten werden sie verarbeitet? Und so weiter und so fort. Das ist das Resultat einer
unkonsolidierten Landschaft.“1622
In der Zwischenzeit habe sich die Einstellung dazu geändert und die IT-Konsolidierung werde nun mit Nachdruck betrieben:
„Es gibt Beschlüsse über die IT-Konsolidierung der gesamten Bundesverwaltung, sukzessive soll das in einen Dienstleister verlagert werden. Es gibt einen harten Beschluss
zur Konsolidierung aller Netze. Es gibt einen vor 2013 noch ganz schwachen, jetzt
sehr starken Druck aus dem Haushaltsausschuss des Bundestages, der diesen Prozess
steuert und vierteljährlich, glaube ich, Bericht bekommt zu dem Thema. […]
Die üben Druck aus auf die Bundesministerien, das BMI federführend und dahinter
die Bundesministerien, die Konsolidierung der IT voranzutreiben und regelmäßig über
die Fortschritte zu berichten. […]
Auch die Mittel dafür sind bereitgestellt worden, umfassend, aber immer mit Auflagen
versehen und mit Berichten, dass auch tatsächlich ein Fortschritt messbar ist. Und dass
dieser Druck aus dem Parlament entstanden ist, geht nach meinem Eindruck auch auf
die Snowden-Veröffentlichungen zurück.“1623
Ähnlich habe sich auch die Haltung bei Beschaffungen des Bundes geändert. Seit den Snowden-Enthüllungen
herrsche dort ein ganz anderes Sicherheitsbewusstsein:
„Es gibt eine sehr viel größere Akzeptanz bei den Beschaffern im Bund, die Möglichkeiten, die das Vergaberecht bietet, in sicherheitskritischen Bereichen auch nationale
vertrauenswürdige Lösungen einzusetzen, auch auszunutzen. Jeder Beschaffer geht ja
ein Risiko ein, wenn er sagt: Ich nehme jetzt hier die Ausnahmevorschrift § 100 GWB
irgendwie und sage: Das ist sicherheitskritisch. – Das Risiko, dass er dann vor Gericht
gezogen wird und verliert oder dass es ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
1621)
1622)
1623)

Schallbruch, Protokoll-Nr. 104 I, S. 95.
Schallbruch, Protokoll-Nr. 104 I, S. 96.
Schallbruch, Protokoll-Nr. 104 I, S. 96.

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