Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

dieser genau zu formulieren sei.32 Die Koalitionsfraktionen hätten deshalb einen eigenen Antrag vorgelegt,
weil der Antrag der Oppositionsfraktionen bei der Formulierung des Untersuchungsgegenstandes an mehreren Stellen zu unbestimmt sei. Da der Untersuchungsausschuss mit den scharfen Schwertern der Strafprozessordnung ausgestattet sei, stelle es ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit dar, den Untersuchungsgegenstand
exakt zu bestimmen.33 Konkretisierungsbedarf bestehe insbesondere hinsichtlich der erfassten ausländischen
Nachrichtendienste, der Kontrollinstitutionen und des Untersuchungszeitraumes.34 Das Anliegen sei, beide
Einsetzungsanträge zu einem zusammenzuführen.35 Der Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) betonte, es könne nicht sein, dass es zur Einsetzung zweier Untersuchungsausschüsse komme. Er
schlug vor, dass die Koalitionsfraktionen ihren Antrag zurückzögen und den Oppositionsfraktionen mitteilten, an welchen Punkten zusätzlichen Bestimmtheitserfordernissen Rechnung getragen werden solle.36 Die
Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) erklärte, es müsse schnell zu einer Einigung auf Grundlage eines weit
gefassten und dennoch zielgerichtet und exakt formulierten Untersuchungsauftrags kommen, der auch die
Rechte der Opposition wahre. Sie befürworte, dass die Regierungsfraktionen einige für sie unerlässliche
Punkte bezeichneten, sodann geprüft werde, ob diese übernommen werden könnten, und am Ende ein gemeinsamer Antrag auf Grundlage der Vorlage der Oppositionsfraktionen stehe.37 Die Abg. Dr. Eva Högl
(SPD) plädierte für eine gemeinsame Aufklärung,38 äußerte aber ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit und Präzision des Antrags der Oppositionsfraktionen.39 Der Abg. Prof. Dr. Patrick Sensburg
(CDU/CSU) erklärte, es bestehe Einigkeit, die Vorkommnisse, die seit Juni 2013 offenbart worden seien, in
einem Untersuchungsausschuss aufzuarbeiten.40 Zugleich verwies auch er auf eine unzureichende Bestimmtheit des Antrags der Oppositionsfraktionen. Dieser grenze weder den Untersuchungszeitraum noch die in den
Blick zu nehmenden Behörden hinreichend ein.41 Debattiert wurde ferner die Frage einer Ladung von Edward J. Snowden als Zeugen vor den Untersuchungsausschuss.42 Ebenso kamen die Schwierigkeiten bei der
Beweisaufnahme, die sich hinsichtlich der Beweismittel aus den USA stellten, zur Sprache.43 Beide Anträge
wurden an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) überwiesen
und dort in der fünften Sitzung am 19. Februar 2014 und in der sechsten Sitzung am 13. März 2014 beraten.
In mehreren Berichterstattergesprächen zwischen diesen beiden Sitzungen des 1. Ausschusses in Geschäftsordnungsangelegenheiten verständigten sich die Fraktionen auf einen gemeinsamen Einsetzungsantrag.

32)
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43)

Plenarprokoll 18/14, S. 1069 (B).
Plenarprokoll 18/14, S. 1069 (D).
Plenarprokoll 18/14, S. 1069 (D) f.
Plenarprokoll 18/14, S. 1070 (C).
Plenarprokoll 18/14, S. 1069 (C).
Plenarprokoll 18/14, S. 1071 (C).
Plenarprokoll 18/14, S. 1072 (D), 1073 (D).
Plenarprokoll 18/14, S. 1072 (D) f.
Plenarprokoll 18/14, S. 1075 (B).
Plenarprokoll 18/14, S. 1075 (D) f.
Vgl. Renner, Plenarprokoll 18/14, S. 1071 (C), Ströbele, S. 1068 (B).
Silberhorn, Plenarprokoll 18/14, S. 1069 (A); Ströbele, Plenarprokoll 18/14, S. 1067 (D).

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