Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zugriff und da es über Kanäle, also VPNs, transportiert wird, auch keine Sichtbarkeit
der direkten Metadaten da, sondern es ist nur der Kanal zu sehen, der von einem Standort Verizon zum nächsten Standort Verizon geht. Und auch die Verschlüsselung obliegt unserer Hoheit.“1416
Auf die darauf folgende Nachfrage, wie dies an den Übergabepunkten des IVBB in andere Netze aussehe,
hat der Zeuge Könen ausgeführt:
„Die unterliegen jeweils auch immer dem Schutz, den wir im Rahmen der Gesamtkonstruktion Netze des Bundes konstruiert haben. Das obliegt entweder dem Auftragnehmer unter Anleitung des BSI, aber an der Stelle eben im Wesentlichen des BSI, bis es
die Grenze der Netze verlässt, die zu anderen Partnern gehen. Da ist dann auch eine
deutliche sicherheitliche Grenze erreicht.“1417
„Diese Übergabepunkte von IVBB oder BVN finden immer an einem deutschen
Standort zum deutschen Teil des jeweiligen Provider-Netzes statt, nicht etwa unmittelbar zu einer Mutter, die sonst wo loziert ist.“1418
Des Weiteren hat er im Hinblick auf einen möglichen Abfluss von Daten direkt aus dem IVBB unterstrichen:
„Wir haben natürlich auch eine permanente Prüfung über Datenabflüsse im IVBB selber und können darum mit wirklich sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass wir
keine konzertierten Datenabflüsse aus dem IVBB oder Ähnlichem heraus sehen - da,
wo wir das kontrollieren. Nein, es sind immer die typischen Fälle von Cyberangriffen.“1419
Im Juni 2014 teilte das BMI mit, die Bundesregierung wolle vor dem Hintergrund der NSA-Affäre die Zusammenarbeit mit dieser Firma schrittweise beenden und zukünftig eine „Infrastruktur mit erhöhtem Sicherheitsniveau“ bereitstellen, die einheitlich durch einen Partner betrieben werde, bei dem „auch Krisenregelungen und Eingriffsmöglichkeiten durch den Bund bestehen“ [dazu ausführlich C.I.2.b)].1420 Der Ältestenrat
des Bundestages entschied Ende Juni 2014, die Zusammenarbeit mit Verizon zu beenden.1421
In der Zeugenvernehmung wurde zudem die Frage aufgeworfen, ob IVBB-Daten als Selektoren genutzt werden könnten. Der Zeuge Andreas Könen hat hierzu erläutert:
„Also, wir haben uns damit auseinandergesetzt, was es bedeutet, wenn ein Nachrichtendienst etwa diese IVBB-Telefonnummern oder andere Kenngrößen als Selektor
einsetzt, wie die Bedrohungslage, die sich daraus konstituiert, aussieht. Und das haben

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Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 39.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 39.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 39.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 40.
Mitteilung des BMI „Bund wechselt Netzbetreiber“ vom 26. Juni 2014 abrufbar unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/06/bund-wechselt-netzbetreiber.html.
Vgl. bspw. Berliner Morgenpost vom 28. Juni 2014 „Bundestag kündigt US-Internetanbieter“.

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