Drucksache 18/12850

– 330 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

II.

Behördliche Aufklärung in Bezug auf die generelle nachrichtendienstliche Tätigkeit
der Five Eyes-Staaten in Deutschland

1.

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Wie bereits geschildert, befasste sich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) in dreierlei
Weise mit den Snowden-Enthüllungen [siehe Erster Teil D.I.]. Neben zwei Beobachtungsvorgängen zu einzelnen, in den Medien erörterten Sachverhalten (Aktenzeichen 3 ARP 43/13-4 [siehe dazu Erster Teil D.I.]
und Aktenzeichen 3 ARP 103/13-2 [siehe dazu Erster Teil D.I. sowie oben B.I.2.d)aa)]) legte der GBA am
27. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang betreffend die generelle Tätigkeit der NSA und des GCHQ an
(Aktenzeichen 3 ARP 55/13-1). Im Zuge dessen richtete er am 22. Juli 2013 Erkenntnisanfragen an das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Innern, das Auswärtige Amt, den Bundesnachrichtendienst, das
Bundesamt für Verfassungsschutz, das Amt für den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik. Diese Anfragen lauteten wie folgt:
„[I]n vorliegender Sache prüfe ich in einem Beobachtungsvorgang, den ich aufgrund
von Medienveröffentlichungen angelegt habe, ob ein in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof fallendes Ermittlungsverfahren nach § 99
StGB u.a. einzuleiten ist.
In der mir vorliegenden Presseberichterstattung sind insbesondere die nachfolgenden
Behauptungen erhoben worden:
1. Der britische Nachrichtendienst Government Communications Headquarters
(GCHQ) und der amerikanische militärische Nachrichtendienst National Security
Agency (NSA) sollen in einem Programm namens ‚Tempora‘ seit Herbst 2011 die
weltweite Speicherung von Kommunikationsinhalten sowie Verbindungsdaten betreiben. Hierzu sollen etwa 200 Untersee-Glasfaserkabel überwacht worden sein, darunter
auch das aus Norden / Deutschland kommende Transatlantikkabel TAT-14, auf das in
Bude / England vom GCHQ zugegriffen werde.
2. ln einem Programm namens ‚Boundless Informant‘ (grenzenloser Informant) soll
die NSA weltweit Verbindungsdaten speichern und auswerten. Hierzu sollen - auf
nicht bekannte Weise - mehrere Kommunikationsknoten im Westen und Süden
Deutschlands, insbesondere die Internetknotenpunkte De-Cix und Ecix in Frankfurt
am Main, überwacht worden sein.
3. In einem weiteren Plan namens ‚Prism‘ soll die NSA seit 2007 Kommunikationsinhalte (unter anderem E-Mails, Fotos, Privatnachrichten und Chats) speichern. Der Zugriff soll direkt über die Server der Provider Microsoft, Google, Facebook, Apple,
Yahoo und Skype erfolgen.

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