Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Snowden-Dokumenten und früheren Bewertungen unsererseits in der Mobilkommunikation schon bekannt ist - - dass wir uns nochmals genau mit Berlin-Mitte auseinandersetzen müssen. […]“1127
Darüber hinaus hat der Zeuge Andreas Könen angegeben, die Bundeskanzlerin habe die Untersuchung ihres
Mobiltelefons durch seine Behörde abgelehnt.1128 Im Einzelnen hat er ausgeführt:
„Der entscheidende Punkt jetzt hier war, dass wir dann angeboten haben, auch entsprechende Prüfungen am Gerät selber vorzunehmen, dass wir mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten speziell auch des Kanzleramtes dann gesprochen haben und da auch noch
mal entsprechende Leitlinien an die Hand gegeben haben, wie zu verfahren ist und wie
Sicherheit möglichst zu gewährleisten ist.“1129
Dazu hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Zeugin vor dem Ausschuss erklärt:
„In der Abwägung der Frage, was man da als Mehrgewinn herausfinden konnte, und
der Frage, wie viele Erkenntnisse man über mein gesamtes Kommunikationsverhalten
gewinnen konnte, was aus meiner Sicht zum Kernbereich meiner Tätigkeit als Bundeskanzlerin gehört, habe ich mich entschieden, mir ein neues Gerät zu nehmen und
nicht die Überwachung zu - - oder die Untersuchung, das Angebot anzunehmen.“1130
Mit Schreiben vom 5. November 20131131 übermittelte der damalige Vizepräsident des BSI dem Bundesministerium des Innern unter dem Betreff „Bewertung Angriffsvektoren“ eine „aktualisierte1132 allgemeine Darstellung und Bewertung der Angriffsmöglichkeiten auf die mobile Regierungskommunikation“. Mit Schreiben vom 2. Dezember 20131133 teilte das BSI dem BMI ergänzend mit, zur Aufklärung habe es am 25. und
31. Oktober 2013 zielgerichtete Fragen an das Unternehmen [geschwärzt] gerichtet, zu denen auch kurzfristig Antworten eingegangen seien. Dieser Fragenkatalog habe einerseits auf die Erfüllung der unmittelbaren
rechtlichen Verpflichtungen durch das Unternehmen gezielt, andererseits auf Details technischer und organisatorischer Art, aus denen Rückschlüsse auf das mögliche Vorgehen etwaiger Angreifer gezogen werden
können. Außerdem sei das Unternehmen direkt hinsichtlich eigener Erkenntnisse zu den Aktivitäten ausländischer Dienste im Geschäftsumfeld befragt worden. Wie zu erwarten gewesen sei, habe das Unternehmen
durch die bisherige Beantwortung selbst keine Anhaltpunkte für formale, organisatorische oder technische
Versäumnisse geliefert. Im Anschluss nannte das BSI Angaben des Unternehmens, die eventuell Ansatzpunkte für weitere Nachforschungen zum Sachverhalt böten.
1127)
1128)
1129)
1130)
1131)
1132)
1133)
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 42.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 42.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 42.
Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 33.
Schreiben des Vizepräsidenten des BSI Könen an das BMI vom 5. November 2013, MAT A BSI-1/6g, Bl. 40 ff. (VS-NfD); auch
in MAT A BMI-1/9c, Bl. 289 ff. (VS-NfD) sowie in MAT A BPol-4/1, Bl. 81 ff. (VS-NfD).
Wie das BSI eingangs des Schreibens erläuterte, hatte es „in den zurückliegenden Jahren wiederholt – auch unter Einbeziehung der
Fachaufsicht […] – über Angriffsmöglichkeiten auf Mobiltelefone und Smartphones berichtet“, Schreiben des Vizepräsidenten des
BSI Könen an das BMI vom 5. November 2013, MAT A BSI-1/6g, Bl. 40 (VS-NfD – insoweit offen).
Schreiben mit Sachbericht des BSI an das BMI vom 2. Dezember 2013, MAT A BSI-1/6h_1, Bl. 63.