Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 309 –
Drucksache 18/12850
3. Nach den eingeholten technischen Stellungnahmen des Bundesnachrichtendienstes
(BND), der Bundespolizei (BPol), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind zahlreiche
Möglichkeiten denkbar, wie auf mobile Kommunikation zugegriffen werden kann.
Keines der in Betracht kommenden ‚Angriffsszenarien‘ lässt sich im Falle des von der
Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons nachweisen oder ausschließen. Eine Präzisierung des Tatverdachts nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen sowie den handelnden Personen - wie es die Strafprozessordnung fordert - ist daher auf diesem Weg nicht
möglich.
4. Weitere Beweiserhebungen versprechen keinen Erfolg. Es bestehen keine weiteren
Ermittlungsansätze, mit Hilfe derer sich der Verdacht der Ausspähung des von der
Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen weiter konkretisieren ließe. Den mit der Veröffentlichung der sogenannten Snowden-Dokumente befassten Journalisten steht ein umfassendes Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht zu. Die bisher bekannten Äußerungen von Edward Snowden geben
ebenso wie der Inhalt der ihm zuzuordnenden veröffentlichten Dokumente keine Hinweise darauf, dass er über eigene Wahrnehmungen oder Kenntnisse zu dem Verdacht
der Ausspähung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons verfügt. Die
vagen Äußerungen von Verantwortlichen der Vereinigten Staaten von Amerika zu einer etwaigen Überwachung der mobilen Telekommunikation der Bundeskanzlerin
durch einen US-amerikanischen Nachrichtendienst (‚not any more‘) reichen für eine
Beschreibung des Tatgeschehens nicht aus. Die Bemerkungen, die in der Öffentlichkeit als allgemeines Schuldeingeständnis aufgefasst wurden, entbinden nicht von einer
den Vorgaben der Strafprozessordnung genügenden Beweisführung. Sollten sich neue
erfolgsversprechende Ermittlungsansätze ergeben, werden die Ermittlungen wieder
aufgenommen.“
bb)
Bundesamt für Verfassungsschutz
Der Leiter der im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) temporär eingerichteten „Sonderauswertung
Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste mit Bezug
zu Deutschland“ (SAW TAD) [siehe dazu ausführlicher B.II.2.], Frank Wingerath, hat sich am 12. Mai 2016
als Zeuge vor dem Ausschuss zum Vorwurf einer Überwachung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin geäußert:
„Nach allem was uns vorliegt, scheint es plausibel zu sein und scheint es so gewesen
zu sein.“1119
Zugleich hat der Zeuge Wingerath klargestellt:
1119)
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 61.