Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

PPD 28 den Director of National Intelligence, im Einvernehmen mit dem Attorney General sicherzustellen,
dass alle Nachrichtendienste Strategien und Verfahrensweisen entwickeln, die die Gewähr dafür bieten, dass
in der Vorschrift näher bezeichnete Vorgaben Beachtung finden. Zu diesen zählt unter anderem, dass Speicherung und Weitergabe persönlicher Informationen nur erfolgen dürfen, wenn dies auch bei vergleichbaren
Informationen über US-Personen gemäß Section 2.3 EO 12333 zulässig wäre. Nach den Angaben des Sachverständigen Edgar haben alle US-amerikanischen Nachrichtendienste ihre bestehenden Verfahrensweisen
entsprechend überarbeitet oder neue Verfahrensweisen entwickelt.885
bbb) USA FREEDOM Act
In Reaktion auf die öffentliche Kritik an den extensiven Überwachungsmethoden der US-amerikanischen
Nachrichtendienste wurde am 2. Juni 2015 der USA FREEDOM Act886 verabschiedet, welcher die Nachfolge
des USA PATRIOT ACT antritt. Der USA FREEDOM Act verschärfte unter anderem die Anforderungen
an die Erfassung von Telefoniemetadaten.887 Zwar ist eine solche weiterhin zulässig, jedoch verbleiben die
Metadaten fortan888 bei den Telekommunikationsunternehmen. Um auf sie zugreifen zu können, muss die
NSA nunmehr richterliche Einzelfallanordnungen des FISC erwirken. Dafür muss sie dem FISC darlegen,
dass die beantragte Datenerfassung auf der Nutzung spezifischer Selektionskriterien (specific selection
terms) beruht.889 Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen.
ccc) Judicial Redress Act
Der Judicial Redress Act890 wurde im Jahr 2015 verabschiedet und im Februar 2016 von US-Präsident Barack
Obama unterzeichnet. Er ermöglicht es EU-Bürgern, in den USA den Rechtsweg zu beschreiten, wenn personenbezogene Daten, welche ihre Herkunftsstaaten an die USA übermittelt haben, dort unrechtmäßig offengelegt werden.
Die Verabschiedung des Judicial Redress Act hat folgenden Hintergrund:
Nach der EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995891 ist es grundsätzlich unzulässig, personenbezogene
Daten aus EU-Mitgliedstaaten in Staaten zu übermitteln, deren Datenschutzrecht kein dem EU-Recht vergleichbares Schutzniveau aufweist. Zu diesen Staaten zählen unter anderem die USA. Um zu verhindern,
dass der Datenverkehr zwischen der EU und den USA zum Erliegen kommt, wurde zwischen 1998 und 2000
die folgende Verfahrensweise entwickelt: US-Unternehmen konnten sich auf einer Liste des US-Handelsministeriums eintragen lassen, wenn sie sich verpflichteten, die „Grundsätze des sicheren Hafens“ (Safe Harbor

885)
886)
887)
888)
889)
890)
891)

Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Edgar, MAT A SV-16/2a, S. 4 Fn 4.
H.R. 2048, „Uniting and Strengthening America by Fulfilling Rights and Ensuring Effective Discipline Over Monitoring Act of
2015”.
Siehe Sections 101 bis 103 USA FREEDOM Act.
Gemäß Section 109 (a) USA FREEDOM Act finden die Bestimmungen der Sections 101 bis 103 dieses Gesetzes erst 180 Tage
nach seinem Inkrafttreten Anwendung.
Siehe Section 103 USA FREEDOM Act. Eine Definition des Begriffs findet sich in Section 107 USA FREEDOM Act. Danach ist
ein spezifisches Selektionskriterium ein Kriterium, das ein Individuum, einen Zugang oder ein persönliches Gerät identifiziert (a
term that specifically identifies an individual, account, or personal device).
H.R. 1428, „Judicial Redress Act of 2015”.
Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 281 vom
23. November 1995, S. 31.

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