Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der Begriff „US-Person“ ist gesetzlich definiert als:787
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Staatsbürger der USA,

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Ausländer, die berechtigt sind, sich dauerhaft in den USA aufzuhalten,

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nicht eingetragene Vereinigungen, deren Mitglieder zu einem wesentlichen Anteil den beiden vorgenannten Kategorien entstammen, und

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Unternehmen, die in den USA inkorporiert sind und weder ein Unternehmen noch eine Vereinigung
enthalten, die eine (näher definierte) fremde Macht darstellen.

Der FISC erlässt die beantragte Erfassungsanordnung, wenn er davon überzeugt ist, dass
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der Antrag von einem Bundesbeamten stammt und der AG ihm zugestimmt hat,

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auf Grundlage der vom Antragsteller vorgetragenen Tatsachen der hinreichende Verdacht besteht,
o

dass das Ziel der elektronischen Überwachung eine ausländische Macht oder ein Agent einer ausländischen Macht ist, und

o

dass jede Einrichtung und jede Örtlichkeit, auf welche die elektronische Überwachung gerichtet ist, von einer ausländischen Macht oder einem Agenten einer ausländischen Macht
genutzt wird,

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die vorgeschlagenen Minimierungsverfahren den gesetzlich vorgesehenen Anforderungen entsprechen, und

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der Antrag alle gesetzlich vorgesehenen Erklärungen und Bescheinigungen enthält und – sofern die
Zielperson eine US-Person ist – diese Bescheinungen nicht offensichtlich irrtümlich ausgestellt wurden.788

bbb) Überwachungsbefugnisse ohne richterliche Einzelfallanordnung
Section 102 FISA und Section 702 FISA regeln Überwachungsmaßnahmen, die keine richterliche Einzelfallanordnung voraussetzen.
1)

Maßnahmen gemäß Section 102 FISA

Section 102 FISA befugt den US-Präsidenten, durch den Attorney General (AG) für maximal ein Jahr mittels
elektronischer Überwachung „ausländische Nachrichtendienstinformationen“ (foreign intelligence information) zu gewinnen.789 Durch eine von US-Präsident James Carter im Jahr 1979 erlassene Anordnung
(Executive Order 12139) wurde der AG zur eigenständigen Wahrnehmung dieser Befugnis ermächtigt.

787)
788)
789)

50 U.S.C. § 1801 (i).
50 U.S.C. § 1805 (a).
50 U.S.C. § 1802 (a) (1).

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