Drucksache 18/12850
II.
– 208 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Rückgabe von Beweismaterialien und Mehrausfertigungen von Protokollen nach
Kenntnisnahme des Berichts durch den Deutschen Bundestag
In seiner 134. Sitzung am 21. Juni 2017 hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Folgendes beschlossen:
„Beschluss 25
zum Verfahren
Rückgabe von Beweismaterialien und Mehrausfertigungen von Protokollen
nach Kenntnisnahme des Berichtes durch den Deutschen Bundestag
1. Nach Kenntnisnahme des Abschlussberichts durch den Deutschen Bundestag geben
- die Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses,
- die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen,
- die Beauftragten der Bundesregierung, des Bundesrates und der Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie
- der Stenografische Dienst
gegenüber dem Sekretariat eine Erklärung ab, dass verteilte oder elektronisch bereitgestellte Kopien der Beweismaterialien sowie die davon gezogenen weiteren Kopien
vernichtet werden, soweit dies nicht bereits erfolgt ist.
2. Die von der Geheimregistratur des Deutschen Bundestages an
- die Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses,
- die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen,
- die Beauftragten der Bundesregierung, des Bundesrates und die Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie
- den Stenografischen Dienst
verteilten
- Kopien der VS-VERTRAULICH oder höher eingestuften Beweismaterialien,
- Mehrausfertigungen der VS-VERTRAULICH oder höher eingestuften Protokolle
des 1. Untersuchungsausschusses,