Drucksache 18/12850
VI.

– 200 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Abberufung der Berichterstatter der Oppositionsfraktionen

Der am 13. Februar 2017 einstimmig beschlossene Zeitplan für die Erstellung des Abschlussberichts (siehe
dazu F.I.) hat vorgesehen, dass etwaige Sondervoten bis zum 9. Mai 2017 vorzulegen sind. Auf Bitte der
Oppositionsfraktionen ist im Rahmen einer Obleuterunde Ende April 2017 eine Verlängerung dieser Frist
um vier Wochen in Aussicht gestellt worden – unter der Bedingung, dass die unter Nutzung der Fristverlängerung vorgelegten Sondervoten keine Gewährung rechtlichen Gehörs (siehe dazu F.IV.) erforderlich machen.
Am 20. Juni 2017, d.h. einen Tag vor der letzten geplanten Ausschusssitzung, haben die Oppositionsfraktionen ein gemeinsames Sondervotum mit einem Umfang von über 450 Seiten vorgelegt (A-Drs. 596). Am
21. Juni 2017 haben sie zwei weitere, getrennte Sondervoten mit ihren jeweiligen Empfehlungen (A-Drs. 601
und A-Drs. 602) sowie sogenannte Platzhaltermappen zu ihrem gemeinsamen Sondervotum (A-Drs. 603,
Tgb.-Nr. 302/17 – GEHEIM) vorgelegt.
Am 20. Juni 2017 hat der Ausschussvorsitzende das gemeinsame Sondervotum der Oppositionsfraktionen
(A-Drs. 596) vorläufig als GEHEIM eingestuft, da es nach kursorischer Prüfung Passagen aus als GEHEIM
eingestuften Beweismaterialien enthielt. Dementsprechend hat das Ausschusssekretariat das gemeinsame
Sondervotum der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages mit der Bitte um Registrierung und Verteilung gemäß Ziffern I. und II. des Beschlusses 5 zum Verfahren zugeleitet.465 Die Geheimschutzstelle hat
das gemeinsame Sondervotum unter der Tgb.-Nr. 301/17 – GEHEIM vereinnahmt. Am Morgen des 21. Juni
2017 haben die von der Geheimschutzstelle verteilten Ausfertigungen des gemeinsamen Sondervotums die
Ausschussfraktionen erreicht.
Aus zeitlichen Gründen und wegen des großen Umfanges des gemeinsamen Sondervotums der Oppositionsfraktionen ist es – anders als bei den zuvor vorgelegten Berichtsteilen – weder möglich gewesen, vor der
Behandlung des Abschlussberichts im Plenum mit der Bundesregierung über eine mögliche Herabstufung
als Verschlusssache eingestufter Passagen zu verhandeln, noch gemäß § 32 Abs. 1 PUAG Dritten rechtliches
Gehör zu gewähren (siehe dazu F.IV.).
In der 134. Ausschusssitzung, die am Nachmittag des 21. Juni 2017 stattgefunden hat, ist es zu einer lebhaften
Diskussion über die Frage der Einstufung des gemeinsamen Sondervotums der Oppositionsfraktionen als
GEHEIM gekommen:
Die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) hat die Auffassung vertreten, das gemeinsame Sondervotum der
Oppositionsfraktionen beinhalte keine als GEHEIM eingestuften Passagen, sondern lediglich solche, die als
VS-NfD eingestuft seien.466 Der Abg. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat geltend
gemacht, dass alles, was im gemeinsamen Sondervotum stehe, längst öffentlich bekannt sei.467 Des Weiteren
hat er auf ein Mitte Mai 2017 erschienenes, vom Ausschussvorsitzenden mitverfasstes Buch mit dem Titel
„Unter Freunden – Die NSA, der BND und unsere Handys – wurden wir alle getäuscht?“ hingewiesen und

465)
466)
467)

Schreiben des Ausschusssekretariats an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 2017 zu Tgb.-Nr. 301/17
– GEHEIM.
Renner, Protokoll-Nr. 134, S. 4.
Dr. von Notz, Protokoll-Nr. 134, S. 4.

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