Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1840 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

3. in welcher Art und Weise Facebook sicherstellt, dass
in Deutschland ansässige Nutzerinnen und Nutzer vor einem unberechtigten Zugriff auf ihre im Zusammenhang
mit der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen
des Unternehmens Facebook gespeicherten Daten durch
Nachrichtendienste oder sonstige Stellen geschützt werden.
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843), durch Vernehmung des General Counsel and Executive Vice President des Unternehmens Microsoft Brad Smith als Zeugen, insbesondere zu
den Fragen
1. in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und
auf welchen Rechtsgrundlagen das Unternehmen
Microsoft Nachrichtendiensten der Staaten der sog.
„Five Eyes“ gegebenenfalls seiner in Deutschland ansässigen Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stellt,

Z-33

119

2. ob Erkenntnisse darüber vorliegen, dass Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“ sich Zugriff auf
IT-Systeme, Server oder Softwareprogramme des Unternehmens Microsoft verschafft, diese beeinflusst oder
verändert haben, so dass ein unmittelbarer Zugriff auf
Daten der Nutzerinnen und Nutzer von Produkten und
Dienstleistungen des Unternehmens Microsoft durch
Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“
oder von ihnen beauftragte Unternehmen möglich ist.

16.05.2014

3. in welcher Art und Weise Microsoft sicherstellt, dass
in Deutschland ansässige Nutzerinnen und Nutzer vor einem unberechtigten Zugriff auf ihre im Zusammenhang
mit der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen
des Unternehmens Microsoft gespeicherten Daten durch
Nachrichtendienste oder sonstige Stellen geschützt werden.
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843), durch Vernehmung des Chief
Executive Officer des Unternehmens Google Eric
Schmidt als Zeugen, insbesondere zu den Fragen
1. in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und
auf welchen Rechtsgrundlagen das Unternehmen
Google Nachrichtendiensten der Staaten der sog. „Five
Eyes“ gegebenenfalls Daten seiner in Deutschland ansässigen Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stellt,

Z-34

120

2. ob Erkenntnisse darüber vorliegen, dass Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“ sich Zugriff auf
IT-Systeme, Server oder Softwareprogramme des Unternehmens Google verschafft, diese beeinflusst oder verändert haben, so dass ein unmittelbarer Zugriff auf Daten
der Nutzerinnen und Nutzer von Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens Google durch Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“ oder von ihnen beauftragte Unter-nehmen möglich ist.

16.05.2014

MAT A Z-34

3. in welcher Art und Weise Google sicherstellt, dass in
Deutschland ansässige Nutzerinnen und Nutzer vor einem unberechtigten Zugriff auf ihre im Zusammenhang
mit der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen
des Unternehmens Google gespeicherten Daten durch
Nachrichtendienste oder sonstige Stellen geschützt werden.

Z-35

121

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843), durch Vernehmung des Chief
Executive Officers des Unternehmens Apple Tim Cook
als Zeugen, insbesondere zu den Fragen

16.05.2014

MAT A Z-35

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