Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1832 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Darstellung der technischen Gegebenheiten bei der paketvermittelten Übertragung von Telekommunikationsdaten auf der Ebene sogenannter „Autonomer Systeme“
(AS), die in einem sogenannten globalen „Internet
Exchange Point“ (IXP) verbunden sind, einschließlich
der technischen Hintergründe und der technischen Entwicklung der IP-Übertragungsverfahren sowie Darstellung der technischen Beschaffenheit der gemäß § 27
Abs. 2 TKÜV bzw. zur strategischen Überwachung von
Ausland-Ausland-Telekommunikationsverkehren auszuleitenden Daten und der Möglichkeiten der regionalen
Zuordnung dieser ausgeleiteten Kommunikationsdaten“.
Das Gutachten soll eine beispielhafte Darstellung des
Verkehrs auf einem Glasfaserbündel in-nerhalb eines
AS im Verbund eines IXP enthalten sowie insbesondere
folgende Fragen beantworten:
1. Wie sind die in einem IXP verbundenen AS aufgebaut, aus wie vielen AS aus welchen Ländern besteht ein
solcher Verbund in der Regel (eventuell am Bespiel des
DE-CIX oder eines ähnlichen IXP) und auf welche Art
und Weise erfolgt der Datentransfer (Routing) im Rahmen eines solchen Verbundes?
2. Ob und wie kann der in einem solchen IXP anfallende
Netzwerkverkehr nach Inhalten der jeweiligen Kommunikation (z. B. E-Mail, VoIP, Instant Messaging, Webseiten, Video-Streams etc.) differenziert werden und ist
es möglich, diese jeweiligen Kommunikationsarten zu
quantifizieren (z. B. als Anteil am Gesamtverkehr)?
3. Welche Arten von Verkehrsdaten müssen erfasst werden, um einzelne Datenpakete zu einem inhaltlich vollständigen Kommunikationsvorgang zusammenzusetzen?
4. Wie gestaltet sich das IP-Verkehrsrouting (Transit
und Peering), welche Akteure bestimmen nach welchen
Kriterien das Routing (bzw. die Streckenführung) der
einzelnen Pakete und welche Parameter werden in welcher Art und Weise von Providern in den Routingtabellen bezogen auf die einzelnen AS erfasst?
5. Ob und wie kann für einzelne Kommunikationsvorgänge Rückschluss auf Ursprungs- und/oder Zielort der
übermittelten Kommunikation gezogen werden?
6. Inwiefern kann man sich zur Auswahl konkreter Übertragungsstrecken für eine Ausleitung gemäß § 27 Abs. 2
TKÜV bzw. zur strategischen Überwachung von Ausland-Ausland-Telekommunikationsverkehren auf Wahrscheinlichkeiten bestimmter regionaler Zuordnungen
von Kommunikationsvorgängen auf diesen Strecken
stützen und wie sind solche Wahrscheinlichkeiten gegebenenfalls zu berechnen oder zu quantifizieren?
7. Welche Charakteristika existieren im Rahmen des paketvermittelten Telekommunikationsverkehrs, die eine
nationale Zuordnung von Kommunikationsvorgängen
in, von und nach Deutschland innerhalb der AS erlauben
und mit welchen Maßnahmen sowie mit wel-cher Genauigkeit lassen sich solche Zuordnungen treffen?
8. Welche praktisch erprobten und/oder wissenschaftlich
anerkannten Methoden zur ländergenauen Geolokalisierung von IP-Adressen bzw. IP-Datenpaketen gibt es (online und offline) und wie zuverlässig sind diese Methoden für eine Zuordnung zum Standort „Deutschland“?
9. Welche Aspekte der den einzelnen Kommunikationsvorgängen zuzuordnenden Verkehrsdaten lassen darüber
hinaus eventuell Rückschlüsse darauf zu, ob ein Teilnehmer des jeweiligen Kommunikationsvorgangs Deutscher ist?
10. Welche Möglichkeiten gibt es für Dritte, d. h. Personen die nicht den Betreibern der AS zuzuordnen sind,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

Select target paragraph3