Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1663 –
Drucksache 18/12850
die betreffenden Daten, zum Beispiel Handynummern, für eine Weiterleitung an AND sperren müssen, anstatt nur einen Erlass „rein deklaratorischer Natur“8952 auszusprechen.8953
d)
Fälle mit Deutschlandbezug
Der Romann-Erlass war eine Reaktion auf die öffentliche Diskussion, die durch den Tod der deutschen
Staatsangehörigen Bünyamin Erdogan und Shahab Dashti Sineh Sar durch einen Drohnenangriff am 4. Oktober 2010 nahe der pakistanischen Stadt Mir Ali ausgelöst wurde.8954
Insgesamt sind sieben Fälle von Personen bekannt, deren Daten das BfV an US-Geheimdienste weitergeleitet
hatte und die nach ihrer Ausreise ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet durch Drohnenangriffe getötet
wurden.8955
Zwar wurde versichert
„[…] selbstverständlich will und wollte das BfV kein Teil des Drohnenkriegs der
Amerikaner sein“8956,
die Praxis der Weitergabe von Mobilfunkdaten wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt eingestellt. Auch im Falle
der Drohnenopfer Bünyamin Erdogan und Shahab Dashti Sineh Sar waren Daten, darunter Mobilfunknummern, vom BfV an einen US-amerikanischen Geheimdienst übermittelt worden, wie Zeugenaussagen bestätigten.8957
e)
Verwendung von Daten aus Befragungen im Militärgefängnis Bagram für gezielte Tötungen?
Ebenfalls für Diskussionen sorgte eine im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem tödlichen Drohneneinsatz in Mir Ali stehende Befragung von deutschen und US-amerikanischen Geheimdiensten im US-Militärgefängnis auf der Air Base Bagram in Afghanistan. Zwar wurde dieser Themenkomplex von der Bundesregierung wiederholt für nicht untersuchungsgegenständlich erklärt, die Oppositionen haben aber erhebliche
Zweifel an dieser Sichtweise..8958
Am 3. Oktober 2010, also einen Tag vor dem Drohnenangriff in Mir Ali, wurde der deutsche Staatsangehörige Ahmad Sidiqi im US-Militärgefängnis in Bagram von jeweils zwei Beamten des BND und des BfV befragt.8959 Laut Aussage des Zeugen Isselburg, der selbst bei der Befragung anwesend war, waren auch USMilitärangehörige vor Ort.8960
Ahmad Sidiqi war wie auch Bünyamin Erdogan und S. Dashti Sineh Sar Teil der Hamburger Gruppe von
mutmaßlichen Islamisten, die im März 2009 gemeinsam ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet ausgereist
8952)
8953)
8954)
8955)
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8957)
8958)
8959)
8960)
Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 141.
Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 125.
Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 141.
Vgl. Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 76.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 88.
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 7f.; Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 145.
Vgl. hierzu Kapitel III.2.b)bb) Gefangenenbefragung im US-Militärgefängnis in Bagram
Vgl. Isselburg, Protokoll-Nr. 100 II – Auszug offen, S. 8 f.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 II – Auszug offen, S. 8.