Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1631 –

Drucksache 18/12850

Ganz egal wie offensichtlich: Die Haltung der Bundesregierung ist in jedem Fall, dass es keine Wirtschaftsspionage durch die USA in Deutschland gebe.
Dies war wohl auch das Motiv für die falsche Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
im April 2015. Hier hatte sie erklärt, es lägen
„weiterhin keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch NSA oder
anderen US-Diensten in anderen Staaten vor.“8777
Keine zwei Wochen nach dieser Antwort auf die Kleine Anfrage veröffentlichte das Magazin Der Spiegel,
dass
„[s]pätestens im Jahr 2010 […] im Kanzleramt BND-Meldungen [einliefen], wonach
die USA versucht hatten, die Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter auszuspähen.
Diese Versuche, so ein geheimes Papier, wurden vom BND im Jahr 2005 entdeckt und
„im Anschluss unterbunden“. Die Regierung hat die Existenz dieses Papiers bestätigt.“8778
Einen weiteren Hinweis auf Wirtschaftsspionage lieferte beispielsweise die Wirtschaftswoche in einem Beitrag vom Oktober 2010. Darin heißt es, dass u.a. das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) davor warne, das mobile Mailsystem von Blackberry zu verwenden. Die genutzten Server liegen im
Ausland und können daher gut für Wirtschaftsspionage genutzt werden.8779
„[...]8780“8781
Im Untersuchungszeitraum gibt es immer wieder Belege dafür, dass US-Dienste aktiv Wirtschaftsspionage
in Deutschland betreiben. Warum die Bundesregierung dies aktiv übersieht, bleibt ihr Geheimnis.
b)

Hinweise auf Spionage gegen TK-Infrastruktur

Neben den Hinweisen zu Wirtschaftsspionage ergaben sich aus den vorgelegten Beweismaterialien Hinweise
auf Spionagetätigkeiten durch die Nachrichtendienste der Five-Eyes-Staaten und die Kenntnis dessen deutscher Dienste. Aus den Unterlagen geht hervor, dass
„[...]8782“8783

8777)
8778)
8779)
8780)
8781)
8782)
8783)

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Konsequenzen nach Angriff auf weltweit größten Chipkartenhersteller duch
die Geheimdienste NSA und GCHQ“, Bundestagsdrucksache 18/4637, S. 3.
Spiegel Online vom 29. April 2015, „Regierung machte falsche Angaben zur NSA-Spionage“, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-affaere-kanzleramt-soll-nsa-selektoren-offen-legen-a-1031092.html, abgerufen am: 1. Juni 2017.
Vgl. MAT A BSI/1-6d_5, Bl. 35 ff.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages unter Tgb.-Nr. 302/17-GEHEIM einsehbaren „Platzhaltermappe“ auf A-Drs. 603 enthalten, welche die
ebenfalls dort durch diesen Personenkreis einsehbare Textfassung auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM ergänzt.
MAT A BfV-13d (Tgb-Nr. 195/15 – GEHEIM), Anl. 02, Bl. 109.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages unter Tgb.-Nr. 302/17-GEHEIM einsehbaren „Platzhaltermappe“ auf A-Drs. 603 enthalten, welche die
ebenfalls dort durch diesen Personenkreis einsehbare Textfassung auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM ergänzt.
MAT A BMI-7/1l (Tgb-Nr. 25/14 – GEHEIM), Anl. 03, Ordner 7, Bl. 71-74.

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