Drucksache 18/12850
– 1520 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
sei auf der Grundlage aller drei genannten Verfahren „eine vollständige Differenzierung des Datenverkehrs
in der Regel nicht möglich.“8205
Gleichartig fallen im Sachverständigengutachten Dreo Rodosek ebenfalls die Aussagen zu Übertragungsstrecken aus. Demnach sind diese einerseits „i.A. nicht für den Ausland-Ausland-Telekommunikationsverkehr dediziert“, kann dementsprechend jede gewählte Übertragungsstrecke auch Inland-Ausland- und InlandInland-Verkehre enthalten, und andererseits „nicht statisch“, sodass sich der Anteil der Ausland-Ausland,
Inland-Ausland- und Inland-Inland-Verkehre auf einer ausgewählten Übertragungsstrecke jederzeit ändern
kann.8206 Kongruent sind ebenso entsprechende Feststellungen zur Bewertung gängiger Verfahren der IPGeolokalisation. Dreo Rodosek unterscheidet aktive und passive Methoden. Erstere basieren auf aktiven
Messungen zur Korrelation zwischen Latenzwerten und geographischen Distanzen. Letztere stützen sich auf
Verfahren zur Extraktion standortbezogener Informationen zu einer gegebenen Adresse unter Zugriff auf
umfangreiche Datenbestände, wie sie beispielsweise aus Abfragen von Registrar-Adressbereichen, topologischen Verbindungspfadauflösungen oder Geoservice-Anbietern zu gewinnen sind. Nur passive Methoden
können demnach im Rahmen von großen Datenmengen „als nutzbar erachtet werden“, während aktive Messungen zwar „grundsätzlich genauer, allerdings auch ressourcenintensiver und daher nur für einzelne IPAdressen in Erwägung zu ziehen“ sind.8207 Zusammenfassend stellt Dreo Rodosek fest:
„Eine Identifikation der Ursprungs- und Zielorte der Kommunikationsvorgänge kann
in der Regel nur grob granular und bei nicht eingesetzten Verschleierungsmaßnahmen
erfolgen. Auf Grundlage von Verfahren wie IP-Geolokalisation können hinreichend
zuverlässige Entscheidungen getroffen werden, ob sich die Quell- oder Ziel-IPAdresse eines Datenpakets im Ausland befindet.“8208
Die Charakterisierung „hinreichend zuverlässige Entscheidungen“ allerdings wird von Dreo Rodosek im
Weiteren nicht näher ausgeführt, geschweige denn in Hinsicht auf eine Grundrechtsrelevanz in der Erfassung
der Komplementärmenge oder des nicht hinreichenden Rests quantifiziert. Zur Genauigkeit von aktiven und
passiven IP-Geolokalisationstechniken mit Fokus auf Europa hält Dreo Rodosek demgegenüber fest, dass die
durchschnittlichen Abweichungen in der Ortsbestimmung dieser Verfahren zwischen 134 und 770 Kilometern betragen. Die quantitavie Genauigkeit „zur Lokalisation einer IP-Adresse auf Landesebene“ auf Basis
des Zugriffs auf Geodatenbanken wird zudem unter Zugrundelegung entsprechender Forschungsliteratur
„mit 96% bis 98%“ benannt.8209
8205)
8206)
8207)
8208)
8209)
Sachverständigengutachten von Dreo Rodosek, MAT A SV-13/2, Bl. 14.
Sachverständigengutachten von Dreo Rodosek, MAT A SV-13/2, Bl. 21.
Sachverständigengutachten von Dreo Rodosek, MAT A SV-13/2, Bl. 28.
Sachverständigengutachten von Dreo Rodosek, MAT A SV-13/2, Bl. 34.
Sachverständigengutachten von Dreo Rodosek, MAT A SV-13/2, Bl. 29.