Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Die BND-Dienststelle in Berlin-Treptow

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Die BND-Dienststelle in der Chausseestraße in Berlin-Mitte

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Das Bundeskanzleramt.

Drucksache 18/12850

Die Abgeordneten durften teils keinerlei Notizen machen und waren also darauf angewiesen, relevante Details auswendig zu lernen. In anderen Fällen war es möglich, handschriftliche Notizen zu machen, allerdings
mussten diese dann der Bundesregierung zur Aufbewahrung übergeben werden. Diese brachte die Notizen
dann zu den relevanten Zeugenbefragungen mit.
Die Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist es, eine Ermittlung auch gegen die Bundesregierung durchzuführen. Wenn die Kontrolle der Arbeitsmaterialien der Untersuchung dann aber in den Händen der Untersuchten liegt, führt das den gesamten Prozess ad absurdum.
aaa) Die Einstufung des Berichts über den Kontrollbesuch des/der BfDI in Bad Aibling
Die Auseinandersetzung zwischen dem Ausschuss und der Bundesregierung über die Übergabe des Berichts
der Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz (BfDI) über den BfDI-Kontrollbesuch in der BND-Dienststelle Bad Aibling im Dezember 2013 und Oktober 2014 steht exemplarisch für die
Blockade-Haltung der Bundesregierung.
Der Ausschuss hat die Beiziehung des Berichts der BfDI am 10. September 2015 beschlossen7716, und zunächst den teilweise geschwärzten und im Übrigen streng geheim eingestuften Sachstandsbericht zum Kontrollbesucht erhalten7717. Die rechtliche Bewertung der vorgefundenen Fakten durch die BfDI wurde dem
Kanzleramt für die Erstellung einer Stellungnahme übermittelt. Der Ausschuss erhielt die Bewertung der
BfDI im März 20167718, wobei das Kanzleramt der Meinung war, sie könne ohne Vorliegen der Stellungnahme von BND bzw. Kanzleramt und ggbf. deren Einarbeitung in die Bewertung gar nicht als fertiggestellt
gelten und daher dem Ausschus auch nicht übermittelt werden. Die Bewertung wurde ‚geheim‘ eingestuft,
was von der Opposition massiv kritisiert wurde, da zumindest ein Teil der so eingestuften Inhalte der Bewertung an anderer Stelle im Bericht der „Vertrauensperson der Bundesregierung“7719, Dr. Kurt Graulich über
die NSA-Selektoren vom November 2015 überhaupt nicht eingestuft sind.7720 Der Bericht der „Vertrauensperson der Bundesregierung“ kommt allerdings in Teilen zu ganz anderen Bewertungen.
Der Ausschuss hatte die BfDI dann im April um eine eine herabgestufte Fassung der Bewertung mit punktuellen Schwärzungen gebeten7721. Dies war letztlich aber nicht möglich, weil die Einstufung vom Kanzleramt
vorgegeben war, da die Bewertung sich auf Unterlagen des BND bezieht und die jeweils einstufende Stelle

7716)
7717)
7718)
7719)
7720)
7721)

Beweisbeschluss BfDI-8.
Übersendungsschreiben der BfDI vom 21. September 2015 zur Übersendung des Sachstandsberichts, MAT A BfDI-8/2 (Tgb.-Nr.
44/15 – STRENG GEHEIM) (ohne Anlagen VS-NfD).
Rechtsbewertung der BfDI, MAT A BfDI-8/5 (Tgb.-Nr. 242/16 – GEHEIM).
Vgl. hierzu in diesem Kapitel unter 2.i) „Die Einsetzung der „Vertrauensperson der Bundesregierung“ Graulich“.
Graulich: Bericht „Nachrichtendienstliche Fernmeldeaufklärung mit Selektoren in einer transnationalen Kooperation“ vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2.
Beratungsprotokoll-Nr. 93, S. 4.

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