Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1401 –
Drucksache 18/12850
Aufgabe war es zu prüfen, ob und wie sich die Bundesregierung und ihre Behörden rechtswidrig verhalten
haben. Auch wenn wir der Meinung sind, dass die Kommunikation aller Menschen gleichermaßen dem
Schutz des Artikel 10 unterfallen sollte, sieht die Bundesregierung dies dezidiert anders – entgegen übrigens
der Meinung führender Verfassungsrechtler_innen. Die deutschen Geheimdienste sind demnach verpflichtet,
bei der Überwachung von Deutschen mehr Vorsicht walten zu lassen als bei der Überwachung im Ausland.
Daran haben wir sie gemessen.
Bei der Untersuchung der Aktivitäten des BND im Ausland waren uns enge Grenzen gesetzt. Für eine Aufklärung der digitalen Überwachung weltweit bleibt noch viel zu tun. Wir sind aber überzeugt, dass uns mit
der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses gelungen ist, einen wichtigen Baustein beizutragen.