Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1387 –

Drucksache 18/12850

Nach Auffassung des Ausschusses zeigt dies, dass – auch wenn die Ausgangslage schwierig sein mag –
Gespräche mit den britischen Partnern über einen wirksamen Schutz der Privatsphäre und gemeinsame Standards bei nachrichtendienstlichen Kooperationen trotz des Brexit durchaus mit Aussicht auf Erfolg geführt
werden können. Mit Blick darauf empfiehlt der Ausschuss, auch den Austausch mit Aufsichtsgremien in
Großbritannien zu intensivieren.
3.

Schaffung internationaler Normen für das Verhalten im Internet

Bereits im Juli 2013 ergriffen Außenminister Dr. Westerwelle und Justizministerin Sabine LeutheusserSchnarrenberger im Rahmen der EU gemeinsam die Initiative, zum besseren Schutz der Privatsphäre im
digitalen Zeitalter ein Zusatzprotokoll zu Art. 17 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische
Rechte (IP-BPR) von 1966 anzustreben. Dieses Instrument der Vereinten Nationen (VN) verbietet willkürliche und rechtswidrige Eingriffe in das Privatleben und den Schriftverkehr. Gegen solche Eingriffe muss es
Rechtsschutz geben.
Die Stoßrichtung der deutschen Bemühungen änderte sich angesichts überzeugender Gegenargumente einiger EU-Partner, der USA, Großbritanniens und der VN-Menschenrechtskommissarin, die fürchteten, dass
autoritäre Staaten wie Russland oder China diesen Prozess missbrauchen könnten, um ihre eigene nationale
Überwachung und Zensur zu legitimieren.
Statt eines Zusatzprotokolls erlangte man in Kooperation mit Brasilien, dessen Staatspräsidentin (und Regierung) Presseberichten zufolge ebenso von der NSA überwacht worden sein soll, im Dezember 2014 die Resolution 68/167 der UN-Generalversammlung. Diese bekräftigte nicht nur den Schutz der Privatsphäre im
Internet, sondern stellte grundsätzlich fest, dass dieselben Menschenrechtsstandards „online“ wie „offline“
gelten müssten. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre nationale Gesetzgebung zu überprüfen, ob sie
dieser Anforderung gerecht werde, und gegebenenfalls Änderungen zu veranlassen.
Damit wurde als ein konkretes Ergebnis des „Acht-Punkte-Programms“ der Bundesregierung vom
19. Juli 2013 erstmals der Schutz der Privatsphäre im Zeitalter des Internets international anerkannt. Dass
damit zugleich andere Menschenrechte wie das Recht auf Meinungsfreiheit bekräftigt wurden, ist angesichts
der Bemühungen zur Überwachung und Unterdrückung Oppositioneller in autoritären Staaten eine wichtige
Errungenschaft der deutschen Initiative gewesen.
Auch wenn in der Zeit seit dem Aufflammen der Debatte durch die Veröffentlichung der Snowden-Dokumente ein abflauendes Interesse an diesen Themen zu verzeichnen ist, ist die Bundesregierung nach Auffassung des Ausschusses aufgefordert, hier weiter aktiv zu bleiben. Gerade weil durch die Anschläge in Paris,
Brüssel und Berlin zu Recht verstärkt neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden gefordert und umgesetzt
werden, müssen auf der anderen Seite Bemühungen um einen Schutz von Bürgern außerhalb der Terrorabwehr intensiviert werden.

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