Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1383 –
Drucksache 18/12850
dem außer Großbritannien und den USA auch Kanada, Neuseeland und Australien angehören. Dieses bilaterale Abkommen ist seit 2010 öffentlich zugänglich, auch über die Homepage der National Archives. Es sieht
folgendes vor: Grundsätzlich soll alles Material im Bereich der Signals Intelligence zwischen den Partnern
ausgetauscht werden. Ebenso rückhaltlos ist der Austausch über Technik und Methoden. Restriktionen sollen
auf das absolute Minimum beschränkt und dem Partner gegebenenfalls angezeigt werden. Erfassungsaufgaben werden zwischen den Partnern aufgeteilt. Wo nötig, arbeitet man in gemeinsamen Einrichtungen Hand
in Hand.
Vor Dritten soll die enge Kooperation absolut geheim gehalten werden. Austausch von Material mit Drittstaaten erfolgt nur nach Zustimmung des Partners (sogenannte Third Party Rule). Wirtschaftsspionage zur
Erlangung von Wettbewerbsvorteilen wird durch ein Verbot der Weitergabe an solche Ministerien oder Personen, die es zu solchen Zwecken nutzen könnten, implizit ausgeschlossen.
Mit Blick auf die globale Bedrohungslage unterhält das GCHQ nach Aussagen des Sachverständigen Richard
Aldrich nachrichtendienstliche Beziehungen zu insgesamt 168 Staaten und habe die Zusammenarbeit mit
verbündeten Staaten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges fast ununterbrochen gepflegt. Dieses enge Netz
stelle eine besondere Herausforderung für die Kontrollorgane dar.
b)
Veränderungen der Aufsichtsorgane vor den Snowden-Veröffentlichungen
Unabhängig von Edward Snowden wurden 2013 zwei einschneidende Änderungen als Reaktion auf die Klage
des ehemaligen britischen Guantanamo-Gefangenen Binyamin Mohamed in die Wege geleitet. Dieser hatte
der britischen Regierung eine Mitschuld an seiner jahrelangen Inhaftierung und Folter vorgeworfen. Nachdem das Oberste Berufungsgericht (Appeals Court) die britische Regierung im Februar 2010 zu Schadensersatz in Höhe von einer Million Pfund verurteilt hatte, wurde 2013 ein Geheimverfahren (closed material
procedure) zu Nachrichtendienstfragen geschaffen.
Zugleich wurde die Aufsicht über die Nachrichtendienste verstärkt, um ähnlich schwerwiegende Fehleinschätzungen in der Zukunft zu verhindern. Die Position des gemeinsamen Intelligence and Security Committee der beiden Häuser des Parlaments wurde gestärkt. Seitdem werden die Mitglieder nicht mehr vom
Premierminister ernannt, sondern vom Parlament gewählt und auch seine Agenda kann der Ausschuss wie
alle anderen regulären Parlamentsausschüsse nun selbst bestimmen. Der Mitarbeiterstab des Gremiums
wurde ausgebaut. Den aktuellen Vorsitzenden Rt. Hon. Dominic Griefe, MP hatte der Ausschuss zu seinen
Anhörungen eingeladen. Er musste jedoch absagen.
c)
Veränderungen der gesetzlichen Regelungen der nachrichtendienstlichen Tätigkeit
in Großbritannien
Aufgrund der traditionell sehr weit reichenden Geheimhaltung in Fragen der Nachrichtendienste, reagierte
die britische Regierung auf die Enthüllungen Edward Snowdens weitaus zögerlicher und zurückhaltender als
die USA. Dennoch wurde auch in Großbritannien durch intensive Bemühungen von Zivilgesellschaft und
Medien eine öffentliche Debatte durch die Snowden-Veröffentlichungen in Gang gesetzt. Der Sachverständige Aldrich betonte jedoch, dass die Enthüllungen in seinem Land weit weniger Aufsehen erregt hätten als