Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1373 –
Drucksache 18/12850
Recht beachten – etwa durch „Schulungen, Dokumentationen von Verstößen, Unterrichtung [der] US-Behörden etc.“ Die Prüfung, ob sich die Angestellten und Firmen an deutsches Recht halten, ist weiter Angelegenheit der Bundesländer, die für das Aufenthaltsrecht zuständig sind. Sie können die auf der Basis der genannten Notenwechsel entsandten US-Mitarbeiter überprüfen und ablehnen sowie Außenprüfungen bei den
Unternehmen durchführen.
Mit diesen auf zwischenstaatlicher Ebene erheblichen Verfahrensänderungen hat die Bundesregierung
schnell und deutlich auf die Vorwürfe reagiert, die sich aus den Snowden-Veröffentlichungen ergeben hatten.
Dem Ausschuss liegen keine Belege für eine Beihilfe seitens der durch das DOCPER-Verfahren privilegierten US-Firmen zu massenhafter anlassloser Überwachung deutscher Bürger vor. Daher sind die beschriebenen prophylaktischen Maßnahmen als eine zusätzliche präventive Sicherheitsvorkehrung zu charakterisieren.
Im Ergebnis konnte der Ausschuss weder Verstöße von Stellen des Bundes gegen Rechtsvorschriften feststellen noch gab es insoweit Anlass zur Kritik an der Politik der Bundesregierung. Anhaltspunkte für eine
„Massenüberwachung“ durch US Firmen im Dienste des US Militärs in Deutschland haben sich nicht ergeben.