Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
IV.
– 1337 –
Drucksache 18/12850
Operation GLO***
Diese Operation fand nicht mit der NSA, sondern einem anderen US-Dienst statt, der weniger Erfahrungen
bei der Fernmeldeaufklärung hatte. Die Kosten für das Projekt wurden von den Partnern je zur Hälfte übernommen. Die Operation GLO*** erfolgte ohne Information des Bundeskanzleramtes.
Die Operation lief von Mitte 2004 bis Ende 2006. Der zuständige UAL T1 erinnerte sich, dass „die ersten
Besprechungen“ dazu schon 2002 stattfanden. Es sei bei GLO*** um Fernmeldeaufklärung gegangen, und
zwar ausschließlich um die Aufklärung von Telefonie und Fax in leitungsvermittelten Ausland-AuslandVerkehren. Dazu wurden bei einem Netzbetreiber in Deutschland, Tochter eines US-Mutterkonzerns, die
leitungsvermittelten Ausland-Ausland-Verkehre (Transit) erfasst und ausgeleitet. Der BND hatte die volle
technische Kontrolle, leitete die Daten aus, filterte und selektierte sie und übermittelte dem US-Partner anschließend die Ergebnisse. Es ging dabei nur um Inhaltsdaten. Metadaten (Verkehrsdaten bzw. Sachdaten)
wurden nicht zur Verfügung gestellt. Aufklärungsziele waren dem damaligen Leiter der zuständigen Außenstelle des BND zufolge Afghanistan und der Nahe Osten gewesen.
Auf Wunsch des US-Partners konnte der BND nicht offen auf den inländischen Netzbetreiber zugehen. Vielmehr sollte der Zugang operativ im Rahmen einer Legende ohne Kenntnis der Mitarbeiter vor Ort erfolgen.
Dabei erlangten auch einige wenige Mitarbeiter des BND aus der Zentrale in Pullach Zutritt zu den Liegenschaften des Providers. Die Steuerung sollte verdeckt über den US-Partner und den US-Mutterkonzern erfolgen. Daher wurde keine zivilrechtliche Vereinbarung mit dem Netzbetreiber getroffen. Stattdessen übersandte BND-Präsident Dr. Hanning dem US-Dienst eine schriftliche Zusage, die Erfassung beim Netzbetreiber in Deutschland erfolge auf Grundlage und in Übereinstimmung mit deutschem Recht.
Weil die laufenden technischen Steuerungen sehr zeitintensiv und aufwändig waren, war das Projekt beim
BND noch unbeliebter als EIKONAL und wäre vermutlich ohne die persönliche Initiative eines damaligen
Unterabteilungsleiters gar nicht zustande gekommen. Die Ergebnisse waren gänzlich unbefriedigend, hier
vor allem aufgrund der mangelnden Flexibilität bei der Streckensteuerung, die für den Erfolg nachrichtendienstlicher Fernmeldeaufklärung bei leitungsvermittelten Verkehren entscheidend ist. Dagegen gab es bei
der G 10-Filterung nach übereinstimmenden Aussagen der dazu befragten Zeugen keine Schwierigkeiten:
Deutsche Verkehre ließen sich einfach durch Anwendung eines Vorwahlfilters (0049) aussortieren und löschen. Die eingesetzten technischen Systeme zur G 10-Filterung hätten zu 100 Prozent funktioniert, es sei
dem UAL T1 zufolge „althergebrachte, beherrschbare Technik“ eingesetzt worden, die der BND schon seit
Langem beherrscht habe. Die eingesetzten Geräte und Filter seien bereits vor dem Start und unabhängig von
der Operation von BSI und Bundesnetzagentur zertifiziert gewesen. Gerätschaften oder Software ausländischer Dienste seien nicht eingesetzt worden, die eingesetzte Software hätte auch nicht von Firmen aus den
FIVE EYES-Staaten gestammt. Im Ausland geführte Gespräche von Grundrechtsträgern wurden spätestens
bei Erkennen eines deutschen Gesprächsinhalts sofort und rückstandsfrei durch BND-Mitarbeiter gelöscht.
Im Ergebnis zeigte GLO*** wie schon EIKONAL, dass es dem BND an einer rechtlichen Möglichkeit mangelte, die Netzbetreiber zur Mitwirkung bei der Erfassung von Transitverkehren an Kabeln im Inland im