Drucksache 18/12850
– 1332 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
III.
Operation EIKONAL
1.
kabelgebundene Erfassung von leitungs- und paketvermittelten Verkehren
Bei der Operation EIKONAL ging es darum, im Inland kabelgestützte Kommunikation aus Krisenregionen
zu überwachen. Auch dies war ein Beitrag zur technischen „Ertüchtigung“ des BND, da die damals neuen
Glasfasernetze bislang unbekannte Anforderungen an die Aufklärungstechnik stellten. Die in Medienberichten geäußerte Behauptung, der damalige Chef des Bundeskanzleramtes habe 2004 den damaligen BND-Präsidenten ermuntert, bei EIKONAL bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen zu gehen, wird von den zahlreichen Dokumenten des BND nicht gestützt und von den Beteiligten klar und glaubhaft zurückgewiesen. Es
hat soweit ersichtlich bei keiner der untersuchten Kooperationen solche politischen Vorgaben gegeben.
Die Operation EIKONAL erfolgte von 2003 bis 2008 und fußte rechtlich auf dem 2002 geschlossenen MoA
zwischen BND und NSA, das von Anfang an nicht nur via Satellit vermittelte Datenströme, sondern auch
solche per Kabel im Bundesgebiet umfasste. Die kabelgebundenen Ausland-Ausland-Verkehre wurden in
Frankfurt am Main bei einem Netzbetreiber erfasst und dort nach Zeugenaussagen technisch einer ersten
Differenzierung unterzogen. Dann wurden sie nach Bad Aibling weitergeleitet und dort einer weiteren Bearbeitung durch Filter und Selektoren unterzogen. Hierbei fanden die gleichen Prinzipien Anwendung, die aufgrund des MoA bei der Satellitenerfassung galten: Beachtung deutschen Rechts, volle technische Kontrolle
durch den BND, gegenseitige Transparenz und Konzentration auf ausgewählte Ziele.
Angesichts der Ausrichtung der Operation – der Erfassung von Kommunikationsströmen ausländischer Gesprächspartner aus Krisenregionen, die über deutsche Telekommunikationsinfrastruktur hindurchgeleitet
wurden – war eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung grundrechtlicher Schutzbereiche von Deutschen extrem unwahrscheinlich. Es ging gerade nicht um Kommunikation oder Gespräche zwischen Bundesbürgern.
Gespräche von und nach Deutschland wurden nicht erfasst.
Im Hinblick auf den Schutz deutscher Grundrechte ist festzuhalten, dass innerhalb der Operation von Seiten
des BND eine besonders hohe Sensibilität bestand, da es sich bei der Datenerhebung um eine Erfassung auf
deutschem Boden handelte, bei der auch Grundrechtsträger hätten betroffen sein können. Deshalb wurde mit
besonderer Sorgfalt auf den Schutz der Grundrechte geachtet, namentlich die bestehenden gesetzlichen
Schranken bei Eingriffen in die Grundrechte deutscher Bürger. Hierauf wurde die US-Seite von Beginn an
stets hingewiesen.
Hinsichtlich des konkreten Inhalts der Vereinbarung und der damaligen technischen Gegebenheiten bewertet
der Ausschuss diese Sicherheitsvorkehrungen als angemessen. Nachrichtendienstlich war die Operation
EIKONAL nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wenig ergiebig. Insbesondere die großen Erwartungen
der NSA wurden enttäuscht. Sie hoffte, Zugang zu europäischen Telekommunikationsknotenpunkten zu erlangen, die Verkehre aus globalen Krisenregionen weiterleiteten. Um beim paketvermittelten Verkehr den
G 10-Schutz zu wahren, war die Filterung durch den BND derart streng, dass nur in sehr geringem Maße
nachrichtendienstlich relevante Daten an den Kooperationspartner übermittelt wurden, die weit hinter dessen
Erwartungen zurück blieben.